Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 12:50 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 30. Juli 2001 23:57:09:

Mir (uns) geht es ja nicht um den Schutz der tatsächlichen Gewalttäter (die schlagen und mißhandeln), sondern um unbescholtene Personen, die noch nie einer Fliege etwas zu Leide getan haben und nur Aufgrund einer bloßen und unbewiesenen Behauptung einer Gewaltandrohung aus der eigenen Wohung geschmissen werden. Diese Personen sollen noch nicht einmal die Möglichkeit einer sofortigen Rechtfertigung/Verteidigung erhalten.

Das seh ich ja auch ein, aber was ist wenn es nun einmal keine sichtbaren Verletzungen gibt? Wie wehre ich mich wenn jemand in meiner Wohnung ist der mir Gewalt androht WIE?

<k>Das ist natürlich ein Problem. So wichtig ein wirkungsvoller Opferschutz auch ist, auch hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Selbst die schlimmsten Schwerverbrecher können sich gegen unbewiesene Beschuligungen leichter und sofort wehren, als ein Mann dem vorgeworfen wird, seiner Lebenspartnerin Gewalt angedroht zu haben. Würde man genauso harte Maßstäbe bei anderen Straftaten ansetzen, käme kein Verurteilter Straftäter je wieder aus dem Gefängnis heraus, da er ja eine potentielle Gefährdung der Gesellschaft darstellt. Wobei dies bei EINIGEN Tätern durchaus abgebracht wäre, dies ist aber ein anderes Thema.<k/i>

Bsp: Wenn ein Nachbar behauptet, sein Nachbar hätte den Plan eine Bank zu überfallen oder jemanden zusammenzuschlagen. Wird er dann ohne jede Verteidigungsmöglichkeit "vorläufig" ins Gefängnis gesteckt?

Zumindest wird dem Hinweiss nachgegangen und nicht einfach auf Seite geschoben, wie es bei Häuslicher Gewalt nun Mal üblich ist.

<k>Richtig! Dem Vorwurf wird nachgegangen und dies muss auch bei Vorwurf der häußlichen Gewalt passieren, hier gebe ich dir Recht. Nur es darf nicht zu einer quasi Verurteilung bei Behauptung ohne jeden Beweis, Indiz, Zeugen u.ä. kommen. Dies sieht aber gerade das Gewaltschutzgesetz vor. Leider bleibt ein Falschvorwurf i.d.R. ohne Konsequenzen und dies läd natürlich zum Mißbrauch bei bevorstehenden Trennungen geradezu ein. Je höher das Mißbrauchspotential destro größer können auch die Folgen für wirkliche Opfer sein, da sie durch den Mißbrauch anderer leicht unglaubwürdiger werden.<k/i>

Aber darum geht es mir hier gar nicht, sondern darum das hier versucht wird die Schuld vom einen Geschlecht auf das Andere abzuwälzen und das ist Quatsch.[/b]

<k>Nein! Es wird nur versucht, gleiches Recht für BEIDE Geschlechter durchzusetzen. Der Vorwurf: "Alle Männer sind vorsätzliche Vergewaltiger" ist nun einmal genauso unsinnig wie der Vorwurf: "Alle Mütter sind vorsätzliche Kindermörderinnen". Nur weil eine kleine Gruppe eines Geschlechtes gewisse Verbrechen begeht, darf man nicht das ganze Geschlecht ansich als potentielle Verbrecher hinstellen. Genau dies tut aber unsere Frauenministerin.<k/i>

Sven


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