Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 17:43 (vor 8322 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 01. August 2001 09:45:42:

Richtig. Sinvoll wäre z.B. ein Beratungsgespräch, in dem der jetzige Machtinhaber (Sorgerecht) darüber aufgeklärt wird, dass die beste Möglichkeit seine Eigung zu zeigen und damit auch das Sorgerecht zu behalten darin besteht, nicht aus Rache mit gleicher Münze heimzuzahlen und zum Wohle des Kinders (nicht der Mutter) einen vernünftigen Umgang ermöglicht und es auch unterläßt das Kind gegen den anderen Elternteil aufzuhetzen. Kurzgesagt, ihm muss klar gemacht werden, das er das Kind ebenfalls nicht als Waffe mißbrauchen darf.

Ich finde solche Beratungsgespräche sollten sowieso Standart nach einer Trennung/Scheidung sein. Wenn bedacht wird, wie viel Geld durch sinnlose Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Umganges verschwendet wird, könnte man das Geld genauso dafür nutzen beide Eltern nach einer Trennung zu beraten und vor allem zu solch einer Beratung verpflichten.

Schon richtig. Leider wird aber sehr häufig auch bei "normalen" Trennungen so verfahren und dies kann ja wohl auch nicht dem Kinderwohl dienen (hiermit meine ich das "großzügige" Besuchsrecht alle 2 Wochen).

Dieses Besuchsrecht ist auch viel zu wenig, da hst du vollkommen Recht. Aber da es nun einmal leider so ist, denke ich das an dieser Stelle vor allem der Schutz der Kinder an erster Stelle stehen muss.
Noch schöner wäre es natürlich, wenn das Besuchsrecht so ausgedehnt würde, das die Kinder beide Elternteile so oft wie möglich sehen, da muss noch viel passieren in der Richtung und das sowohl bei Eltern die nur alle 2 Wochen zulassen, als auch bei den Eltern die sich nicht mal alle 2 Wochen Zeit für ihre Kinder nehmen.

Leider ist dies nur schwer nachprüfbar. Leider passiert dies ja auch schon häufig bei normalen Trennungen und es wird entweder nicht überprüft/festgestellt oder es wird trotzdem nichts dagegen getan. Untätigkeit ist dann aber m.E. eine Unterlassung des Jugendamtes, da damit dem Kind bewußt Schaden (psychische Probleme) zugefügt wird.

Vom JA halte ich sowieso nicht besonders viel. Ich habe schon öfter in anderen Foren auf die Diakonie hingewiesen, bei denen hatte ich immer den Eindruck, das wirklich auf das Kindeswohl geachtet wird.
Die waren auch durchaus in der Lage mir mal aufzuzeigen, wie es in den Kindern aussieht, wenn ich es aus Wut nicht sehen konnte.
Ansonsten denke ich , wenn schon Steuergelder ausgegeben werden, dann wäre es wohl hier sinnvoll. Es sollte in regelmässigen Abständen ein Gespräch eines Jugendbeamten (oder ähnlichem) stattfinden, ab besten im Wechsel mit der Mutter und dem Vater wobei das Kind natürlich anwesend sein sollte.
Wäre eine Beratung beider Eltern nach der Trennung Pflicht und nicht nur um zu sehen ob der Umgang nun aussergerichtlich geregelt werden kann, oder nicht, dann würde es zu solchen Falschanschuldigungen sicherlich weniger kommen.

Ebenfalls richtig. Nur ist es halt schwierig und erfordert eben viel gegenseitigens Entgegenkommen.

Nun wenn wir beide in der Lage sind festzustellen, das es bei der "anderen Seite" nicht nur negative Punkte gibt, sondern auch Dinge die einfach berücksichtigt werden müssen, warum dann nicht auch bei anderen?


gesamter Thread:

 

powered by my little forum