Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Sunday, 29.07.2001, 19:28 (vor 8324 Tagen) @ Joachim

Als Antwort auf: Re: @ Maya: Meine Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Joachim am 29. Juli 2001 16:07:15:

1. Wenn eine Person eine andere Person misshandelt und dies offensichtlich beim Eintreffen der Polizei erkennbar ist, ist es richtig den Tatverdächtigen aus der Wohnung zu weisen.

Nur, was machst Du wenn es von beiden Seiten zur Schlägerei kam und beide sich gegenseitig misshandelt haben? Wem wird dann geglaubt? Oder sie bringt sich selbst blaue Flecken bei weil Sie Ihn loswerden will, Er aber vielleicht kein Gewalttäter ist und da müssen unbedingt Nachbarn befragt werden was für ein Typ Mensch Sie und Er ist, ein Aussage durch die Frau darf keinesfalls ausreichen. Meine Ex hat mir auch mal als erstes eine mit der geballten Faust eine reingehauen und ich habe natürlich sofort den Gegenschlag ausgeführt! Sie hat gesagt, sie würde mich anzeigen wegen Körperverletzung und ich darauf erwiderte nicht zu vergessen das Sie den Erstschlag ausgeführt hat, Sie grinste nur und sagte Männer wird sowieso nicht geglaubt und ich ihr da leider Recht geben musste!

Daher soll ja dies auch nicht alleine gelten, sondern vorher Befragungen stattfinden. Die Frage ist natürlich auch, was man unter Mißhandlungsspuren versteht. Wenn beide "schwer angeschlagen" sind, ist es natürlich schwierig, hierfür habe ich auch keinen sinnvollen Lösungsvorschlag. Dies dürfte aber nicht die Regel sein. Desweitern wird Frau wohl zuerst andere "heimtückische" Geschütze auffahren, bevor sie sich selbst verletzt.

Natürlich sind auch meine Vorschläge nicht die perfekte Lösung und es bleibt noch immer ein gewisses Mißbrauchspotential bestehen, ich halte es aber trotzdem für eine Art Kompromissvorschlag. Meine Vorschläge würden aber zumindest den Mißbrauch erheblich erschweren. Das "perfekte" Gesetz, welches jeden Mißbrauch ausschließt, wird es wohl nicht geben, dazu haben zu viele Leute zu viel kriminelle Energie und Einfallsvermögen.

Der Hauptkritikpunkt und zwar die bloße Behauptung einer Bedrohung ohne Verteidigungsmöglichkeit des Beschuldigten, wäre aber hiermit vom Tisch.

Sven


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