Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 02:38 (vor 8323 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 31. Juli 2001 22:52:01:

Die Strafe darf aber auch nicht so milde sein, dass die Täterin dies nicht als wirkliche Strafe wahrnimmt. Sonst hätte sie das Kind ja praktisch zweimal mißbraucht. Zuerst als Waffe und dann als Entschuldigung/Strafmilderung. Gerade der Entzug des Sorgerechts wäre deshalb ein angemessener Teil der Strafe, wobei die Mutter trozdem den Kontakt zu Kind behalten soll (sinnvolles Umgangsrecht).

Ist aber auch wichtig abzusichern, zum Wohle des Kindes, ob der andere Elternteil da nicht genauso zurückhauen würde!

Da sie nicht geeignet ist das Kind zu erziehen hat sie ja gerade durch diesen Mißbrauch, der auch dem Kind sehr schadet bewiesen. Dies aber zum Wohle des Kindes und nicht der Mutter (die hat es in diesem Fall eigentlich nicht verdient). Desweiteren sollte, wenn sie schon eine Bewährungsstrafe erhällt, diese so hoch sein, dass sie als vorbestraft gibt, sonst ist es M.E. auch keine wirkliche Strafe. Der Mann wäre ja auch
bei einer zu Unrecht erfolgten Verurteilung vorbestraft.
Stimme ich dir zu. Vorbestrafung sollte sein. Und es sollte ernsthaft in Betracht gezogen werden ,das Kind zu dem anderen Elternteil zu geben, aber halt mit einer Eingewöhnungszeit für das Kind.
Es wäre viel zu hart ein Kind, das von einem Eltern aufgehetzt wurde von heute auf morgen zum anderen zu geben, vor allem wenn das Besuchsrecht vorher ausgesetzt, oder nur alle 2 Wochen bestand.
Vielleicht wäre der Gedanke das Kind an den anderen Elternteil zu "verlieren" auch Hemmschwelle genug um sich Falschanschuldigungen vorher genaustens zu überlegen.
Ausserdem sollte von einer fachlichen Stelle im Auge behalten werden, ob das Kind mit negativen Aüsserungen über den anderen Elternteil in Ruhe gelassen wird, falls nicht droht dann eben Gefängniss, schließlich ist der/diejenige ja auf Bewährung.

Da du ja selbst betroffen bist, kann ich deine Sichtweise nun auch eher nachvollziehen. Leider fällt es direkt betroffenen Personen (beide Seiten) nun einmal wirklich schwer, die Ansicht der anderen Seite zu verstehen.

Aber nur mit Hilfe direkt betroffener Personen beider Seiten, kann etwas sinnvolles dabei entstehen und nur wenn auch beide bereit sind die Ängste und Befürchtungen des anderen zu akzeptieren und in Erwägung zu ziehen


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