Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

eineMama, Wednesday, 01.08.2001, 01:15 (vor 8322 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von Sven am 31. Juli 2001 21:54:33:

Kann ich so nicht stehen lassen! Die falsche Beschuldigung wurde ja auch auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.
Aber genau darum geht es doch, du kannst dich nicht hinstellen und wieder zu Lasten des Kindeswohl ein Urteil fällen, und dann sagen du wärest besser, oder vernünftiger.

Dein Fall scheint wirklich ein Fehlurteil zu sein. So eine milde Strafe ist (hoffe ich mal) nicht die Regel, sondern eine traurige Ausnahme.
Laut unserem Rechtsanwalt war das die schärfste Strafe die der Richter hätte vergeben können, weil der Typ nicht vorbestraft war.Ich kann dir das Urteil gerne schicken, Mail-addy?

Dies ist leider in vielen Fällen nicht möglich. Es gibt aber eben Fälle, die mehr als offensichtlich sind. Bsp.: Es gab z.B. einen Fall, in dem der Vater das gemeinsame Sorgerecht wollte und die Mutter dies ablehnte. Der Richter hielt den Mann für besser geeignet (und dies will in Deutschland schon viel heißen) und war bereits bei der Urteilsverkündung, in dem der Vater das alleinige Sorgerecht erhalten sollte, als die Frau die "Notbremse" zog und Kindesmißbrauch schrie. Der Vater wurde später vollständig rehabilitiert und der Frau konnte die Falschbeschuldigung nachgewiesen werden. Trotzdem erhielt sie als "Belohnung das alleinige Sorgerecht, da das Kind ja mittlerweile vom Vater entwöhnt wahr. Noch Fragen?
Das darf nicht sein sowas, da stimme ich dir ja zu.

Nur hat der Mann hier i.d.R. die wesentlich schlechtern Karten, da einer "armen" Frau, deren Kind mißbraucht worden sein soll viel eher geglaubt wird, als dem "bösen" Täter. Gerade bei Aussage gegen Aussage ist dies problematisch.
Das ist aber deine Sicht der Dinge und ich stehe nun einmal auf der Anderen und weiß das es für mich genauso problematisch war.
Und hier wird sich geweigert diese Seite mit einzubeziehen und das stört mich gewaltig.


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