Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Wednesday, 01.08.2001, 01:52 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 22:15:33:

Kann ich so nicht stehen lassen! Die falsche Beschuldigung wurde ja auch auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.
Aber genau darum geht es doch, du kannst dich nicht hinstellen und wieder zu Lasten des Kindeswohl ein Urteil fällen, und dann sagen du wärest besser, oder vernünftiger.

Die Strafe darf aber auch nicht so milde sein, dass die Täterin dies nicht als wirkliche Strafe wahrnimmt. Sonst hätte sie das Kind ja praktisch zweimal mißbraucht. Zuerst als Waffe und dann als Entschuldigung/Strafmilderung. Gerade der Entzug des Sorgerechts wäre deshalb ein angemessener Teil der Strafe, wobei die Mutter trozdem den Kontakt zu Kind behalten soll (sinnvolles Umgangsrecht). Da sie nicht geeignet ist das Kind zu erziehen hat sie ja gerade durch diesen Mißbrauch, der auch dem Kind sehr schadet bewiesen. Dies aber zum Wohle des Kindes und nicht der Mutter (die hat es in diesem Fall eigentlich nicht verdient). Desweiteren sollte, wenn sie schon eine Bewährungsstrafe erhällt, diese so hoch sein, dass sie als vorbestraft gibt, sonst ist es M.E. auch keine wirkliche Strafe. Der Mann wäre ja auch bei einer zu Unrecht erfolgten Verurteilung vorbestraft.

Laut unserem Rechtsanwalt war das die schärfste Strafe die der Richter hätte vergeben können, weil der Typ nicht vorbestraft war.Ich kann dir das Urteil gerne schicken, Mail-addy?

Glaube es dir auch so. Ich habe im Internet so viele "Skandalurteile" gelesen, dass ich wirklich nicht noch mehr braucheWobei ich so ein Urteil nicht verstehen kann. Der Kerl wird dadurch nicht abgescheckt und wird es daher (Triebtäter) wohl bald wieder tun. Hätte der Täter ein paar 100 TDM am Fiskus vorbeigeschmuggelt, wäre er härter bestraft worden. Soviel zu unserem Rechtsystem, in dem Kapitaldelikte wesentlich härter bestraft werden als Delikte an Menschen.

Nur hat der Mann hier i.d.R. die wesentlich schlechtern Karten, da einer "armen" Frau, deren Kind mißbraucht worden sein soll viel eher geglaubt wird, als dem "bösen" Täter. Gerade bei Aussage gegen Aussage ist dies problematisch.
Das ist aber deine Sicht der Dinge und ich stehe nun einmal auf der Anderen und weiß das es für mich genauso problematisch war.
Und hier wird sich geweigert diese Seite mit einzubeziehen und das stört mich gewaltig.

Da du ja selbst betroffen bist, kann ich deine Sichtweise nun auch eher nachvollziehen. Leider fällt es direkt betroffenen Personen (beide Seiten) nun einmal wirklich schwer, die Ansicht der anderen Seite zu verstehen. Dies soll jetzt keinesfalls ein Vorwurf sein, sondern nur eine Erklärung.

Sven


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