Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 21:02 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 16:45:25:

Wie ich schon sagte, ich denke es wäre sinnvoll, den (wenn auch in manchen Fällen zu unrecht) Beschuldigten, erst einmal aus der Wohnung zu entfernen, damit die Möglichkeit, das es zu schlimmeren Gewalttaten kommt ausgeschlossen wird.

Da kann ich dir nicht zustimmen. Eine solch starker Eingriff in die staatsbürgerlichen Grundrechte kann nur bei einem konkreten Verdacht (noch besser mit entsprechenden Beweisen/Idizien) gerechtfertigt sein. Opferschutz ja, aber nicht um jeden Preis.

Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Daran glaube ich aber nicht. Selbst Mütter die bei einem Scheidungskrieg den Vater "vorsätzlich" zu Unrecht eines Kindesmißbrauchs beschuldigen, werden "reichhaltig belohnt". Selbst bei erwiesener Unschuld des Beschuldigten und ebenfalls erwiesener vorsätzlicher Falschbeschuldigung, hat die Frau kaum eine Strafe (allenfalls eine Geldstrafe) zu erwarten. Dafür wird sie aber mit Unterhalt und dem alleinigen Sorgerecht belohnt. Die folgen können für den zu Unrecht beschuldigten Vater aber folgende sein: mehrmonatige U-Haft inkl. Mißhandlung im Gefängnis (ist fast die Regel bei vermeintlichen Kinderschändern), Verlust der Wohnung, der Arbeit, des Freundeskreises und des guten Rufs. Kurz gesagt, man kann mit so einer Falschbeschuldigung quasi das Leben eines Menschen vernichten, ohne selber ersthaft dafür bestraft zu werden.


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