Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Tuesday, 31.07.2001, 23:20 (vor 8323 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 19:34:59:

Da kann ich dir nicht zustimmen. Eine solch starker Eingriff in die staatsbürgerlichen Grundrechte kann nur bei einem konkreten Verdacht (noch besser mit entsprechenden Beweisen/Idizien) gerechtfertigt sein. Opferschutz ja, aber nicht um jeden Preis.

Ich lese keine Vorschläge deinerseits, wie dieser Opferschutz denn dann aussehen soll

Einen 100% Opferschutz kann es nicht geben. Kein Mensch ist sicher vor Mord, Raub, Vergewaltigung u.ä. dies ist einfach nicht möglich.

Im Gegenzug dafür sollte eine fälschliche Beschuldigung härter bestraft werden.

Daran glaube ich aber nicht. Selbst Mütter die bei einem Scheidungskrieg den Vater "vorsätzlich" zu Unrecht eines Kindesmißbrauchs beschuldigen, werden "reichhaltig belohnt". Selbst bei erwiesener Unschuld des Beschuldigten und ebenfalls erwiesener vorsätzlicher Falschbeschuldigung, hat die Frau kaum eine Strafe (allenfalls eine Geldstrafe) zu erwarten.

Liegt wohl mitunter daran, das die Kinder die ja meistens bei der Mutter leben, durch eine Freiheitsstrafe dieser noch mehr leiden würden.
Eine Strafe die auf Bewährung ausgesetzt wird, sollte hierbei wohl genügen, weil dabei Rücksicht auf die Kinder genommen wird.
Allerdings finde ich das das Umgangsrecht dann so gestaltet werden sollte, das dass Kind auch den Alltag beim anderen kennenlernt, sicher ist sicher.Soll heißen ,alle 2 Wochen ein WE reicht da nicht aus.

Dies ist aber ein extrem gemeines Verbrechen. Jeder kleine Steuersünder wird härter bestraft.

Dafür wird sie aber mit Unterhalt und dem alleinigen Sorgerecht belohnt.
Der Eu sollte bei solch einem Vergehen ersatzlos gestrichen werden und bei dann eventuell benötigter Sozialhilfe, dann prozentual Abzüge gemacht werden, bin ich ganz deiner Meinung. Das Sorgerecht sollten sowie so besser beide haben, aber in dem Fall wäre es sicher sinnvoll es an den fälschlich Beschuldigten zu geben- wenn das Gericht ihn für fähig hält nun nicht seinerseits damit Missbrauch zu betreiben.

Grundsätzlich sollte der Frau (außer der fälligen Strafe wegen Vortäuschung einer Straftat, welches bis zu 3 Jahren Gefängnis einbringen kann) sowohl der Unterhalt gestrichen, als auch das Sorgerecht entzogen werden, da sie damit auch dem Kind aus niederen Beweggründen schweren Schaden zugefügt hat.

Die folgen können für den zu Unrecht beschuldigten Vater aber folgende sein: mehrmonatige U-Haft inkl. Mißhandlung im Gefängnis (ist fast die Regel bei vermeintlichen Kinderschändern)
Ich bitte dich, dramatisierst du da nicht etwas? Ich hab hier zufällig grade ein Urteil in der Hand, der Täter der Misshandlung an meiner Tochter ausübte, ist zu 8 Monaten, die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden verurteilt worden. In Untersuchungshaft war er nicht eine Minute!

Dies ist in der Tat eingenartig. Merkwürdigerweise werden in solchen Fällen gerade Unschuldige besonders hart bestraft, während die wirklichen Täter sehr glimpflich davonkommen. Dieses Phänomen kann ich mir auch nicht erklären.

Und auch hier vermisse ich deine Vorschläge, wie den ein Elternteil, das den Verdacht hat, das Missbrauch durch den anderen ausgeführt wird, das Kind schützen kann?[/b]

Bei einen wirklich begründeten Verdacht sind natürlich geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier geht es aber eben nicht um die berechtigten Verdachtsfälle, sondern um die Mißbrauchsfälle, die komischerweise gerade in Scheidungsprozessen gehäuft vorkommen, wenn die Mutter schlechte Karten hat. Ist dann wohl kaum ein Zufall, oder?

Verlust der Wohnung, der Arbeit, des Freundeskreises und des guten Rufs. Kurz gesagt, man kann mit so einer Falschbeschuldigung quasi das Leben eines Menschen vernichten, ohne selber ersthaft dafür bestraft zu werden.
Kann man, ja. Man kann aber auch sein eigenes Leben verlieren, Krankenhausreif geschlagen werden oder gezwungen werden hilflos zuzusehen, wie das eigene Kind missbraucht wird-ohne das der/die Täter/in bestraft wird. Wenn er nur gewitzt genug ist

Das ist unsachlich. Hier geht es um vorsätzliche Straftaten.

Sven


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