Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz

Sven, Wednesday, 01.08.2001, 00:54 (vor 8322 Tagen) @ eineMama

Als Antwort auf: Re: Vorschläge zum Gewaltschutzgesetz von eineMama am 31. Juli 2001 21:00:44:

Harte Strafe ja, aber nicht auf dem Rücken des Kindes!

Kann ich so nicht stehen lassen! Die falsche Beschuldigung wurde ja auch auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.

Warum sollte der Mann/die Frau (und nicht nur der Frau da leg ich Wert drauf )härter bestraft werden, als der Sexualmissbrauchstäter in meinem Fall?[/b]

Dein Fall scheint wirklich ein Fehlurteil zu sein. So eine milde Strafe ist (hoffe ich mal) nicht die Regel, sondern eine traurige Ausnahme.

War nicht gut ausgedrückt von mir, seh ich ein. Ich meine natürlich wie willst du unterscheiden, ob nun missbräuchlich eine Beschuldigung erhoben wurde oder nicht?

Dies ist leider in vielen Fällen nicht möglich. Es gibt aber eben Fälle, die mehr als offensichtlich sind. Bsp.: Es gab z.B. einen Fall, in dem der Vater das gemeinsame Sorgerecht wollte und die Mutter dies ablehnte. Der Richter hielt den Mann für besser geeignet (und dies will in Deutschland schon viel heißen) und war bereits bei der Urteilsverkündung, in dem der Vater das alleinige Sorgerecht erhalten sollte, als die Frau die "Notbremse" zog und Kindesmißbrauch schrie. Der Vater wurde später vollständig rehabilitiert und der Frau konnte die Falschbeschuldigung nachgewiesen werden. Trotzdem erhielt sie als "Belohnung das alleinige Sorgerecht, da das Kind ja mittlerweile vom Vater entwöhnt wahr. Noch Fragen?

Das ist unsachlich. Hier geht es um vorsätzliche Straftaten.

Das ist keineswegs unsachlich, sondern der versuch dir zu zeigen, das ich so oder so, als Täter mit echter Gewaltausübung, als auch als Täter der falsche Beschuldigungen abgibt, einfach nur ein ziemlich helles Köpfchen sein muss um damit durch zu kommen.
So wie es Frauen/Männer gibt die angeben es habe Kindesmissbrauch oder Gewalt stattgefunden und das frei aus der Luft gegriffen, so gibt es auch genauso bei den wirklichen Tätern genügend dreiste Lügner/innen.

Nur hat der Mann hier i.d.R. die wesentlich schlechtern Karten, da einer "armen" Frau, deren Kind mißbraucht worden sein soll viel eher geglaubt wird, als dem "bösen" Täter. Gerade bei Aussage gegen Aussage ist dies problematisch.

Sven


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