Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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excellentes Posting! owT

Lupus, Monday, 01.05.2006, 23:33 (vor 6541 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Frage nach Zukunft / Zielen von Scipio Africanus am 01. Mai 2006 16:49:

Ich lese hier schon lange mit und mir ist aufgefallen, dass
wohl nicht alle die gleiche Zielvorstellung haben.
Was sind nun die Ziele? Ich habe den Eidruck, dass die
Mehrheit hier das "alte" Familienbild, wie es zum Beispiel
bei Eva Hermann anklang, für nicht erstrebenswert halten.
Was ist die Alternative?
Etwa Gleichberechtigung? Das heisst eine symmetrische
Beziehung in Ehe/Partnerschaft, keine asymetrische wie
in den 50-ger Jahren oder wie im Islam?
Ich möchte zu gern wissen, wie es funktionieren soll.
LG
Leser734

Du sprichst das Familienrecht an. Hierzu die folgenden Anmerkungen :
Das Familienrecht ist ein Familienunrecht. Entgegen der feministischen Propaganda besteht unter der heutigen Gesetzgebung ein beträchtliches Machtgefälle zu Ungunsten des Mannes. Dieses Machtgefälle führt im Falle der Scheidung sehr oft zu einer Diskriminierung des Vaters. Sind keine Kinder vorhanden, gibt es kaum grundlegende Konflikte.
Die Mutter hat de facto die Möglichkeit, den Vater aus der Familie auszugrenzen und ihn von seinen Kindern zu trennen, und zwar ohne jeden Grund. Es spielt keinerlei Rolle, ob er ein guter, mittelmässiger oder schlechter Vater war, ob sie eine gute, mittelmässige oder schlechte Mutter war. Die Statistiken und die Rechtssprechung sprechen eine eindeutige Sprache. Der Wille der Mutter allein genügt, mögen ihre Motive auch noch so unehrenhaft sein.
"Die Kinder gehören zur Mutti", so lautet der altbackene Grundsatz, den der kleinkarierte bürgerliche Feminismus uns als progressiv verkaufen will und wonach die Gerichte sich orientieren. Die Schuldfrage spielt bei der Scheidung keine Rolle. Mutti kriegt die Kinder. Von einer gleichberechtigten Partnerschaft kann nur jemand schwafeln, der unter völligem Realitätsverlust leidet.
Was ist die Lösung ? Sie ist verblüffend einfach und respektiert die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wer auch immer die Solidargemeinschaft "Familie" verlassen will, der hat das Recht dazu. Er oder sie verlässt die Familie, überlässt dem anderen Elternteil die Kinder und wird unterhaltspflichtig. Wer geltend machen will, dass für ihn oder sie die Ehe nicht mehr tragbar war, und er oder sie deshalb den Anspruch erhebt, dass der andere Elternteil die Familie verlassen müsse, der ist beweispflichtig. So wie eine Anschuldigung vor Gericht immer nach Beweisen verlangt.
Ich plädiere nicht für irgendein "Familienbild". Es ist Sache der Ehepartner, sich ihren Lebensentwurf gemeinsam zu gestalten.
Die Rechtsgrundlage ist wesentlich, in dessen Rahmen eine Ehegemeinschaft funktionieren soll. Diese Rechtsgrundlage habe ich beschrieben. Wer sich an steinzeitlichen Familienmodellen orientiert, und seine Schlussfolgerungen für das Zusammenleben von Frau und Mann aus Versteinerungen und Knochenfunden rekonstruiert, der kann auch das haben. Frei soll der Mensch sein. Wichtig ist allein die Rechtsgrundlage, der Rest ist Privatsache.
Ach ja, und noch was : Vater eines Kindes ist der Erzeuger. Die ( biologische ) Vaterschaft sollte festgestellt werden. Den Ehemann automatisch als Vater in die Pflicht zu nehmen ist ein alter Hut. Das Kind hat ein Recht zu wissen, von wem es abstammt. Es hat ein Recht, die Erbfolge anzutreten. Das Kind ist keine Verfügungsmasse der Frau, sondern ein eigenständiges Wesen mit Rechten, die nicht notwendigerweise identisch mit denen der Mutter sein müssen.
Scipio


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