Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Nachtrag

Altschneider, Wednesday, 03.05.2006, 01:45 (vor 6562 Tagen) @ Wodan

Als Antwort auf: Nachtrag von Wodan am 02. Mai 2006 20:31:

Limitierungen des Könnens durch das Sein sind alltäglich. Aber es ergibt keinen Sinn, von einem Sollen zu sprechen, wenn man gar nicht anders KANN. Sollen implizert Wahlmöglichkeit. Ich kann nicht jemanden verpflichten , etwas zu tun, das er schlechthin nicht lassen KANN, ebensowenig, wie ihn verpflichten etwas zu tun, was zu tun schlechthin unmöglich ist. Das Zweite ist trivial, beim ersten wird der Pflichtbegriff sinnleer, wollte ich ihn hier anwenden.
Beispiel: wären Männer aufgrund ihrer Konstitution so veranlagt, daß sie zwangsläufig im Alter von 18/19 zu den Fahnen marschierten und gar nicht daheimzubleiben in der Lage sind, dann gäbe es keine WehrPFLICHT, was eben nicht heißt, daß es keine Armee oder nur Berufssoldaten gäbe.

Schon klar, ohne Wahlmöglichkeit gibt es kein Sollen. Aber, wie du schon erläutertest, kann ich auch anders, ich muss mich nicht gesund ernähren und ich muss auch nicht leben. Bleiben wir mal bei dem Ernährungsbeispiel, dann müssen wir uns nicht mit dem kategorischen Imperativ plagen: Wenn ich Pflanzen essen sollte, hätte ich eine entsprechende anatomische Ausstattung, wenn ich nur Fleisch essen sollte, ebenso, also scheint doch die Ausstattung zu sagen: Du sollst dich so ernähren, wie es die anatomisch-physiologische Ausstattung vorgibt. Daraus folgt nicht, dass du dich gesund ernähren musst oder leben, sondern nur deinem Sein gemäß.
Du musst es nicht tun, aber kannst aus dem Sein auf dein Sollen - nicht auf dein Müssen - schließen.
Oder? Mist, wird wieder nicht mit einem zweiten Hegel in Stuttgart, ich ahne es.

Grüße
Altschneider


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