Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fahrenheit 68

susu, Sunday, 17.09.2006, 00:19 (vor 6492 Tagen) @ hquer

mir deucht, es eine "Diskussion" mit susu wird so enden wie noch jedes
Mal. Letztendlich wird es darauf hinauslaufen, dass es ja verschiedene
Ansätze innert der 68er Bewegung gab (so wie es diverse Feminismus-Linien
gab und gibt). So kann man alles zerreden. Mich interessieren viel mehr
die gezeitigten Folgen. Gewaltschutzgesetz, Quotenregelungen,
Frauenförderpläne.

Zum einen, danke für die Erklärung warum du auf mein Ausgangsposting nicht eingegangen bist. So kann man Gegenargumente totschweigen. Das Gewaltschutzgesetz hast du in deinem Ausgangsposting im Zusamenhang mit der "Aushebelung des Rechtsstaats" genannt, was mit dem Gesetz keineswegs gegeben ist. Es erlaubt zwar Eilanordnungen, diese sind aber zeitlich befristet und im Prinzip sind entstandene Schäden zu ersetzen. Der zweite Punkt ist deshalb nicht mit den 68ern in Verbindung zu bringen, weil Quoten im öffentlichen Dienst durch das Frauenförderungsgesetz eingeführt wurden, daß die Schwarz-Gelbe Mehrheit 1994 beschloß. Das das BGleiG die Vorschriften übernahm ist sicher problematisch und ich halte dieses Gesetz auch für abschaffungswürdig. Aber eingeführt haben diese Regelungen Kohl und Co. (Auch eine Art K-Gruppe, Kohl, Kinkel, Kanther. Für die Frauen zuständig war damals ein Mädel aus dem Osten, die noch mal richtig Karriere gemacht hat - als Kanzlerin)

Über solchen und ähnlichen Mist hatte ich in meinem Ausgangsposting
berichtet. Den 68ern ist es gelungen, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Dem
Angeklagten muss seine Schuld nachgewiesen werden? Es geht auch anders.
Ziel: Frauenbesserstellung. Massnahme: Beweislastumkehr. Dem Missbrauch
wird so Tür und Tor geöffnet. Verkaufen will uns das Pack diese
Schändlichkeit auch noch als Fortschritt. Susu ist nicht darauf
eingegangen. Warum wohl?

Weil du kein Beispiel gebracht hast, in dem tatsächlich von Beweislastumkehr gesprochen werden kann... Dein einziger Punkt hierzu war "Andererseits wird angestrebt, die Beweisführung für die Klägerin (die Staatsanwaltschaft) in diesem Bereich zu 'erleichtern', was de facto auf eine mehr oder weniger starke Aushebelung des Rechtsstaats hinausläuft, der einen fairen Prozess garantieren soll." - Na, ob das eine Bestrebung von Rot-Grün war? BTW: Die Gesetzesänderung um die es dir geht, nämlich die Neufassung des §177 hatte mehr zum Inhalt als nur die Tatsache, daß die Ehe nicht mehr ein Ausschlußgrund ist. Das 33. StrÄndG führte nämlich die geschlechtsneutrale Formulierung beim Sexualstrafrecht ein (Ausnahme bislang Exhibitionismus), seit dieser Reform kann die Vergewaltigung eines Mannes als solche geahndet werden. Und das wäre doch mal als eine positive Veränderung anzuführen.

susu

susu


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