Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Fahrenheit 68

susu, Thursday, 21.09.2006, 00:14 (vor 6638 Tagen) @ Scipio Africanus

Hallo Scipio

Du windest dich raus. Niemand hat hier behauptet, dass das Private keine
Auswikungen hätte, die über das Private hinausgehen. Daraus schliesst du
eben mal so, dass es damit dem Bereich der Politik zugeordnet werden
muss.

Genau davon reden wir doch die ganze Zeit, nämlich vom daraus zwangsläufig
resultierenden Anspruch, sämtliche Bereiche des menschlichen Lebens
politisch zu gestalten.

Ich widerhole mich: Das ist keineswegs ein "zwangsläufig daraus resultierender Anspruch". Der Satz "Das Private ist Politisch" stellt eine Aussage über die Realität dar. Ein Anpruch, muß durch eine Ethische (!) Aussage gerechtfertigt werden. Ein Ist-Satz ist kein Soll-Satz und aus einer Aussage über die Realität kann keine Handlung begründet werden (das wäre ein naturalistischer Fehlschluß).

Die Dichotomie der Handlungsfelder, wie du es nennst, lässt sich nicht
absolut aufrechterhalten. Das ist wohl richtig, aber keine triftige
Begründung für den ( öffentlichen ) Gestaltungsanspruch.

Mein Punkt ist, daß du keinen öffentlichen Gestaltungsanspruch findest. Ich habe hier die wichtigsten innenpolitischen Themen der APO durchgekaut. Die APO war gegen staatliche Eingriffe in die Intimssphäre (Sexualstrafrecht, Heimkinder) und gegen staatliche Beschränkung von Grunrechten (Notstandsgesetzgebung, Wehrpflicht). Nenne mir eine APO-Position, die einen öffentlichen Gestaltungsanspruch für das Privatleben geltend machen würde. Nur eine einzige. Im historischen Kontext. Bisher habe ich exakt 0 solche Positionen genannt bekommen.

susu


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