Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fahrenheit 68

Scipio Africanus, St.Gallen, Monday, 18.09.2006, 20:11 (vor 6640 Tagen) @ susu

Kennst du den Begriff "Contradictio ad absurdum"? Ich würde den Satz als
solche auffassen, als Kurzform einer Argumentation, die aufzeigt, das sich
die Dichotomie der Handlungsfelder nicht aurechterhalten läßt.

susu

Du windest dich raus. Niemand hat hier behauptet, dass das Private keine Auswikungen hätte, die über das Private hinausgehen. Daraus schliesst du eben mal so, dass es damit dem Bereich der Politik zugeordnet werden muss.

Genau davon reden wir doch die ganze Zeit, nämlich vom daraus zwangsläufig resultierenden Anspruch, sämtliche Bereiche des menschlichen Lebens politisch zu gestalten.

Die Dichotomie der Handlungsfelder, wie du es nennst, lässt sich nicht absolut aufrechterhalten. Das ist wohl richtig, aber keine triftige Begründung für den ( öffentlichen ) Gestaltungsanspruch.

Scipio


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