Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erbzwang?

Hemsut, Friday, 25.09.2009, 13:24 (vor 5541 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

... dazu das BGB:

§ 1923 Erbfähigkeit
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

... zweierlei Maß - wie immer halt. Schön, daß in Deutschland ein Zellhaufen abgetrieben werden und gleichzeitig erben kann.

*würg* - Hemsut

P.S.: im übrigen sind in Deutschland sogar noch nicht gezeugte Nacherben erbfähig. Tolle Sache...


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