Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erbe setzt leben voraus

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 25.09.2009, 14:31 (vor 5482 Tagen) @ Rainer

Deine Einschätzung des § 1923 BGB falsch. Zwar kann ein nasciturus erben, aber nur, wenn er denn tatsächlich lebend geboren wird. Anderenfalls (Totgeburt/Tod der Mutter samt nasciturus/Abtreibung) fällt das Erbe an den zum Zeitpunkt des Erbfalls Nächstberufenen.
Das Kind muss nach der Geburt gelebt haben, wenigstens kurz.

Viele Grüße
Wolfgang


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