Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zellhaufen als Erbe

Rainer ⌂, Friday, 25.09.2009, 14:04 (vor 5482 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt
war, gilt als vor dem Erbfall geboren.

Das funktioniert allerdings nur dann, wenn der Gezeugte dann tatsächlich
lebend geboren wird.

Der Gezeugte, aber noch nicht Geborene, erbt erst einmal. Denn er gilt ja als geboren. Sollte er anschließend sterben (Abtreibung, Totgeburt) vererbt er sein Eigentum (das Geerbte) an "seine" Erben (Geschwister, Eltern...)

Ich vermute, dass es hier lediglich um die Regelung von Erbfolge geht,
denn wenn ein Gezeugter z.B. tot geboren wird, erbt er ja auch nicht.

Das stimmt nicht, siehe oben.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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