Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eigentums-Argument falsch!

T.R.E.Lentze, Friday, 25.09.2009, 15:06 (vor 5482 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wem sollte der Bauch wohl sonst gehören, wenn nicht der jeweiligen Frau?

Dieses Argument (unter anderen) leuchtet mir nicht ein. Du argumentierst mit dem Eigentumsrecht und erweiterst dies auf Wesen - oder von mir aus Sachen -, die sich innerhalb des Eigentum befinden.

Wenn ich z.B. Diebesgut in meiner Eigentumswohnung habe, dann gehört es nicht mir. Ich darf es also auch nicht zerstören. Und wenn ich einen fremden Goldring verschluckt habe und er sich jetzt in meinem Verdauungskanal, also in meinem Bauch, befindet, so gehört der Goldring auch nicht nicht mir.

Wenn man aber schon Sachen, die sich im eigenen Bauch befinden, u.U. nicht zerstören darf, wieso dann Lebewesen?

Gruß
Student


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