Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erbzwang?

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 25.09.2009, 13:33 (vor 5482 Tagen) @ Hemsut

(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war,
gilt als vor dem Erbfall geboren.

Das funktioniert allerdings nur dann, wenn der Gezeugte dann tatsächlich lebend geboren wird. Ich vermute, dass es hier lediglich um die Regelung von Erbfolge geht, denn wenn ein Gezeugter z.B. tot geboren wird, erbt er ja auch nicht.

Viele Grüße
Wolfgang


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