Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erbe setzt leben voraus

Rainer ⌂, Friday, 25.09.2009, 14:51 (vor 5482 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Mit einem gewissen Sinn für Logik könnte man es aber auch aus dem Gesetz
selbst lesen, der erste Absatz ist ja eindeutig: Erbe kann nur werden, wer
zur Zeit des Erbfalls lebt.
Das gilt auch für die Fiktion des Absatzes 2.

Da könnte man lang drüber diskutieren. Der 2. Absatz könnte natürlich auch als Ausnahme des ersten gesehen werden.

Wenn ich deine Wertung nähme, dann könnte ein Ungeborener im 3.Monat zwar erben, bekäme das Erbe aber wieder abgesprochen wenn er abgetrieben oder tot geboren würde.

Erkenntnis: Die Gesetzesschreiber sind noch nicht mal in der Lage 2 klare Sätze hinzubekommen, aber eine 500 seitige EU-Verfassung schreiben.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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