Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Noch nicht einmal Zellhaufen - und doch Erbe

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 25.09.2009, 14:19 (vor 5482 Tagen) @ Rainer
bearbeitet von Wolfgang A. Gogolin, Friday, 25.09.2009, 14:28

Ich denke, diese Erbgesetzgebung taugt nicht für eine Abtreibungsdiskussion, weil ja auch jemand Erbe werden kann, der zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht einmal gezeugt wurde. Oder wollen die selbst ernannten Lebensschützer jetzt auch noch Sperma und Ovarien bewachen?

Edit:
Im Übrigen ist Deine Einschätzung des § 1923 BGB falsch. Zwar kann ein nasciturus erben, aber nur, wenn er denn tatsächlich lebend geboren wird. Anderenfalls (Totgeburt/Tod der Mutter samt nasciturus/Abtreibung) fällt das Erbe an den zum Zeitpunkt des Erbfalls Nächstberufenen.

Viele Grüße
Wolfgang


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