Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Einige Teilaspekte.

T.R.E.Lentze, Friday, 25.09.2009, 20:52 (vor 5537 Tagen) @ Flint

man lebt schon bevor man geboren wird.

Unbestreitbar. Ein Materialist könnte freilich einwenden: Leben ja, aber keines mit menschlichem Bewußtsein. Also kein menschliches Leben.

Auch das wäre allerdings falsch argumentiert, denn dann hätte auch ein schlafender Mensch kein Lebensrecht.

Der Strom kommt
aus der Steckdose.

Dies Argument kannte ich noch nicht. Aber es ist überzeugend: Zwar ist die Steckdose mein Eigentum (jedenfalls in der Eigentumswohnung), aber das heißt nicht, daß mir auch der Strom gehören würde. Mit der Bauch der Mutter verhält es sich analog. Das Baby gehört nicht ihr, nur weil es aus ihrem Bauch kommt.

Um Leben zu schützen bedarf es keiner
ausdrücklichen Ernennung, das ist eine Selbstverständlichkeit für jeden
normalen Menschen der noch alle Tassen im Schrank hat.

Sogar nach dem Gesetz. Nicht nur ein Arzt muß Erste Hilfe leisten.

Soll man zum Beispiel dabei zusehen oder es erlauben, wenn ein Rentner
gekillt wird und ein Eingreifen dagegen nur dann akzeptieren , wenn man
auch bereit ist, danach für den Rentner zu sorgen?

In dem Falle sollten alle Ärzte und alle Krankenhäuser nach der
Lebensrettung eines Patienten für dessen Leben danach, sorgen.

In gewissen anderen Ländern (Nigeria u.a.) wird wirklich so gedacht, und darum bleiben Schwerverletzte auf den Straßen liegen, bis sie von den darüberrollenden Autos total zermatscht sind.

Damit ist nicht unbedingt das letzte Wort gesprochen. Aber man sollte die entscheidenden Argumente sich gut aufheben.

Gruß
Student


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