Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erbe setzt leben voraus

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 25.09.2009, 14:43 (vor 5482 Tagen) @ Rainer

Das Kind muss nach der Geburt gelebt haben, wenigstens kurz.


Davon steht im Gesetz nichts.

Dafür gibt es Kommentare, meine Weisheit stammt aus dem Palandt-Kommentar zum BGB.

Mit einem gewissen Sinn für Logik könnte man es aber auch aus dem Gesetz selbst lesen, der erste Absatz ist ja eindeutig: Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
Das gilt auch für die Fiktion des Absatzes 2.

Viele Grüße
Wolfgang


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