Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Unverständlich

Magnus, Saturday, 12.03.2005, 15:12 (vor 7342 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Unverständlich von Arne Hoffmann am 12. März 2005 11:38:33:

Genau darum finde ich Debatten über dieses Thema so fruchtlos: Sie sind so sehr vom philosophischen Weltbild jedes Einzelnen abhängig, dass es schwer bis unmöglich wird, zu einer allgemein zufriedenstellenden Lösung zu kommen.

Teilweise richtig, was du sagst. Natürlich kommen "philosophische" Sichtweisen oder gar religiöse Ansichten mit in die Debatte. Für die Entscheidungsfindung eines säkularen Gesetzen allerdings nicht von Bedeutung. Ab oder bis wann "menschliches Leben" nun schützenswert nicht, unterliegt sowieso eine willkürlichen Definition. Man ist sich ja selbst noch nicht mal bei lebenden Menschen darüber einig: -> siehe Sterbehilfe Holland.

Wenn du mich persönlich fragen würdest, dann würde ich dir Sagen, dass es darum geht menschliches Leben zu schützen, wobei für die Leben der rein biologische Standpunkt gewählt wird: Fähigkeit sich zu teilen, zu wachsen, stoffwechsel etc. Somit würde die Spermie oder die Eizelle allein nicht unter die Kategorie "Leben" fallen, weil sie allen nicht die Fähigkeit haben, sich zu teilen. Und die eigenschaft menschlich hingegen wird durch die Abstammung geregelt. Im grunde genommen ist es wissentschaftlich ganz einfach ausgedrückt. Das vorhandensein von Bewußstsein ist willkürlich - in einer Gesellschaft, in der das zum Maßstab erhoben wird, würde ich nicht gerne bewußtlos werden oder ins Koma fallen - und du sicherlich auch nicht. Das Onanie-Verbot hingegen hat einen rein religösen Background und somit in der Gesetzgebung auch nichts zu suchen.

Im grunde genommen muss die Gesetzgebung einen in sich abgeschlossenes auf Axiomen aufgebautes Rechtssystem sein. Genauso muss man bei der Frage, ab wann das menschliche Leben (befruchtete Eizell bis Tod) schützenswert ist. Du wirst durch ein wenig nachdenken schnell feststellen, dass egal welches Axiom, welches eine Grenze NACH der Befruchtung festlegt (z.B. Bewußstsein, Lebensfähigkeit etc.) dies in der derzeitigen Rechtssprechung kein in sich abgeschlossenes widerspruchsfreies Rechtssystem darstellt. Aus diesem Grund wird sich die Verrohung der Gesellschaft und/oder Rechtssystem weiter fortsetzen, da die Gesellschaft selbst das Recht als Maßstab für richtig und falsch erachtet - allerdings nicht einzeln betrachtend, sondern Situationen werden miteinander verglichen - denn wenn das eine nicht "falsch" ist, warum soll dann das ander falsch sein, auch wenn das Recht noch dagegen spricht?

Magnus


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]