Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Interessante Aspekte!

Magnus, Sunday, 13.03.2005, 04:14 (vor 7188 Tagen) @ Eugen Prinz

Als Antwort auf: Re: Unverständlich - in der Tat von Eugen Prinz am 12. März 2005 23:31:27:

"Operationalisierbar" heißt, es muss in der Praxis umsetzbar sein.

Soweit richtig.

Was kann man mit einem Satz wie "Abtreibung ist Mord" in der Praxis anfangen,
* wenn z.B. das Kind schwer behindert auf die Welt kommen wird,

Ist eine Behinderung ein Grund für eine Abtreibung? Nach deutschem Gesetz war diese Regelung verfassungswidrig, so dass eine rein medizinische Indikation die Frau betreffend eingeführt wurde. Nun stell dir einfach mal folgende Situation vor: Du gehst in eine Kneipe und setzt dich an einen Tisch und unterhältst dich mit einer Person, die dort schon gesessen hast über alles möglich und auch über Abtreibung. Dann sagst du zu ihm, dass du es legitim findest, schwerbehinderte Kinder pränatal abzutreiben. Auf die Frage warum, antwortest du mit : das ist besser für das Kind, macht zu viel Arbeit bla bla. Und danach rollt dein Gesprächspartner in seinem Rollstuhl davon, den du bis dahin noch nicht gesehen hast.

*wenn die Geburt das Leben der Mutter gefährdet,

Im übrigen gab es diese Abwägung schon immer: d.h. wenn das Leben der Frau durch eine Geburt tatsächlich gefährdet ist, liegt/lag es in ihrer Entscheidung, wie vorzugehen ist.

*wenn das Kind das Ergebnis einer Vergewaltigung ist.

Schwierig. Ich glaube erhrlich gesagt nicht, dass es Zumutbar ist, eine Frau in dem Fall zu zwingen, das Kind auszutragen. Ist meine Persönliche Meinung. Ich würde hier aber eine andere Regelung einführen - z.b. Pille danach, d.h. man muss in dem Fall die Vergewaltigung innerhalb von 3 Tagen melden. Dann kann auch ein Abstrich gemacht werden. Härtefälle können Vergewaltigung in Verbindung mit Entführung darstellen.

Oder allgemeiner: Ist ein Arzt, der gewollte Sterbehilfe leistet ein Mörder?

Ja, zumindest bei aktiver Sterbehilfe. Es ist nicht Aufgabe des Arztes zu töten, sondern leben zu retten. Die Gefahr bei der aktiven Sterbehilfe ist grundsätzlich die, dass Menschen die leiden, diese Option durch Verwandte und Ärzte und indirekt angeboten wird, anstatt alles daran zu tun, dass diese Menschen, die unter ihrer Krankheit leiden, noch einen Sinn im Leben sehen. In Holland gibt es seit der Einführung schon X Missbrauchsfälle. Manche Patienten haben sich schon ein Schild um den Hals gehangen, wo drauf steht, dass man bitte nicht umgebracht werden will. Was ist das für eine Kultur?

Oder ein Polizist, der in Erfüllung seiner Aufgaben Menschen tötet?

Dem Polizisten, wie jedem Bürger selbst, obligt natürlich das Mittel der Verhältnismäßigkeit. Ein Polizist darf nur dann seine Schusswaffe einsetzen, wenn tatsächlich sein oder ein anderes Leben direkt bedroht ist, und auch dann darf er denjenigen nicht einfach erschießen, wenn ein Schuss ins Bein die Gefahr beseitigt (z.b. Person mit Messer). Alles was über Selbstverteidigung oder Rettungsmaßnahmen hinausgeht ist in der Tat Mord.

oder ein Soldat, der in Erfüllung seiner Aufgaben Menschen tötet

Jain. Hier gilt das gleiche, wie für den Polzisten. Allerdings besitzt der Soldat u.a. auch unterschiedslose Waffen wie Handgranaten. Wirft er z.B. eine Handgranate, obwohl die Situation zeigt, dass es zivile Opfer geben kann, dann ist er sicherlich ein Mörder. Selbst das BVG hat somit den Spruch "Soldaten sind Mörder" zugelasen. Wenn der Soldat allerdings tatsächlich seine Aufgabe z.b. in Bezug auf die Landesverteidigung ausübt, dann kann man ihn nicht Mörder nennen. Hingegen halte ich einen Soldaten, der auf Befehl auf Zivilisten schießt sehr wohl für einen Mörder - und die Rechtssprechung sieht das genauso. Ein Beispiel dafür kann ich dir Geben: der Schießbefehl an der Mauer. Hier sollte man sich nicht hinter Befehlen verstecken könnnen.

Müssen die dann alle für zwanzig Jahre ins Zuchthaus?

Ja, bei Kriegsverbrechen kommen sie ins Gefängnis.

Zugegeben, deine Beispiele sind Grenzfälle, wo es schwierig ist, zwischen Richtig und Falsch - zumalen es sowas nicht gibt - abzuwägen. Dennoch muss man sich die Frage stellen, welche Folgen eine Entscheidung hat.

Die Praxis, die wir zur Zeit haben, bei der Abtreibung offenbar als Verhütungsmethode praktiziert wird, ist ein skandalöser, völlig unhaltbarer Zustand, natürlich auch ein Zeugnis von völlig aus den Fugen geratenem Hedonismus. Aber das hilft ja alles nichts. Die obigen Fragen müssen trotzdem beantwortet werden.

Da hast du wohl Recht. Einfach ist die Sache jedenfalls nicht.

Gruß,
Magnus


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