Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: diese Wehrpflichtgeschichte

Advocatus feminae, Sunday, 13.03.2005, 21:57 (vor 7586 Tagen) @ Lord

Als Antwort auf: diese Wehrpflichtgeschichte von Lord am 13. März 2005 19:15:38:

Ist schon entschieden, zu unseren Ungunsten:

http://mainz-online.de/on/02/04/11/topnews/maenner.html?a

Auch der europäische Gerichtshof hatte nichts dagegen.

Die Begründungen waren interessanterweise in beiden Fällen Sekundärargumente, d.h. die Benachteiligung kam nicht zur Sprache, bzw. wurde nicht widerlegt. Beim BVerfG: Die männliche Wehrpflicht hat denselben Verfassungsrang wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, d.h. der Gesetzgeber darf gegen die Gleichberechtigung verstoßen, sofern das im Grundgesetz steht und der EuGH hat erklärt, er mischt sich nicht in die Wehrgesetzgebung der einzelnen Staaten ein (hat er natürlich trotzdem getan, als Frauen benachteiligt wurden)



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