Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: diese Wehrpflichtgeschichte @ karrote, xenia, fragezeichen

Fragezeichen, Thursday, 17.03.2005, 19:49 (vor 7582 Tagen) @ Krischan

Als Antwort auf: Re: diese Wehrpflichtgeschichte @ karrote, xenia, fragezeichen von Krischan am 16. März 2005 19:49:37:

In der Kürze liegt die Würze.

Aber sie läßt Raum für Spekulationen und offene Fragen übrig.

Die Wehrpflicht widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Inwiefern? Es gibt ja allerhand Leute, die das nicht so sehen.
Schon wieder fragend,
Krischan

Artikel 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Das bedeutet, dass sie vor dem Gesetz gleich sind.

Sind sie aber nicht, was die Wehrpflicht angeht.

Das Gebären von Kindern kann man damit nicht gleich setzen. Frauen sind nicht zum Gebären von Kindern verpflichtet. Männer aber zu Wehr- oder Zivildienst. Gäbe es eine rechtliche Verpflichtung zur Schwangerschaft, ließe sich beides gleichsetzen. Die gibt es aber nicht;-).

Jetzt klarer?
fragt
das Fragezeichen


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