Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: diese Wehrpflichtgeschichte

HanJüChuan, Tuesday, 15.03.2005, 14:46 (vor 7584 Tagen) @ Karotte

Als Antwort auf: Re: diese Wehrpflichtgeschichte von Karotte am 14. März 2005 15:43:21:

Nach zwei Jahren als nur Leser hier mal eine Wortmeldung.

Endlich mal jemand, der sachlich bleibt, und nicht in seiner Frauenverachtung komplett ersäuft. <<

Wo bitte war etwas zu lesen das von „Frauenverachtung komplett ersäuft“. Ich bitte um deutliche Textkritik, die den Kontext mitberücksichtig.

Ich finde auch, dass einige schief läuft und wegen mir könnte der Wehrdienst komplett abgeschafft werden. Berufsarmee und gut ist.

Nur auf einige Denkfehler will ich noch eingehen: Der Soldat oder Zivi hat weniger Kosten für Kleidung, Wohnung und Essen, da er beides gestellt bekommt. <<

Wo bekommt ein Soldat oder Zivi eine Wohnung gestellt? Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich nichts von gestellter Kleidung (außer Dienstkleidung) und eine gestellte Wohnung hatte ich auch nicht und kein anderer Zwangsdienstleistender, den ich kenne.

Zweitens kann die Mutter auch nicht entscheiden, wann sie was macht, das wird vom Kind bestimmt. Die meisten Mütter vernachlässigen ihre Kinder auch nicht. Das allen Müttern pauschal zu unterstellen ist, wie wenn man jeden Mann als Vergewaltiger bezeichnet.

Drittens ist die Sache mit der Familienplanung eindeutig erst gegessen, wenn die Frau fast 50 ist, die Sache mit dem Wehrdienst ist schon ab 25 passé. <<

Woher hast Du diese jeder Faktenlage widersprechenden Behauptungen? Wie lange dauert die Wehrpflicht? Mach dich doch bitte erst mal kundig bevor Du vollkommen abstruse Auslassungen zu widersinnigen Vergleichen anstellst.

Sechstens wird schon lange nicht mehr der ganze Jahrgang eingezogen. Hier wurde auch schon oft die Frage nach der Wehrgerechtigkeit gestellt. Ein grundsätzliches Müssen ist nicht mehr vorhanden. <<

Das grundsätzliche Müssen ist die rechtliche Norm. Diese besteht meines Wissens immer noch. Die praktische Ausführung ist zurzeit so, dass nicht alle zum Zwangsdienst gezogen werden. Die Wehrpflicht besteht für alle Männer ab 18 Jahre. Nochmals: mach Dich kundig. Du zeigst hier eine arrogante Ahnungslosigkeit, die es einem schwer fallen lässt, höflich zu bleiben.

Siebtens kommen gerade viele Zivildienstleistende an Beziehungen, Erfahrungen und Kenntnisse, die sie später brauchen können. manch einer ändert seinen Berufswunsch, andere können die so genannten "Soft Skills" beim Schreiben einer Bewerbung vorteilhaft erwähnen. <<

Das ist doch ungerecht, dass diese „Beziehungen, Erfahrungen und Kenntnisse“, diese "Soft Skills" nur Männer zur Verfügung gestellt werden.
Um mal mit dem entsprechenden Sarkasmus zu antworten.

Auf die anderen faktenresistenten, abenteuerlich gedankenfreien Äußerungen möchte ich nicht weiter eingehen.

Eine Hinweis möchte ich Dir aber noch geben. Die Wehrpflicht besteht nicht nur aus der Ableistung des Grundwehrdienstes.

Wenn Du gerne einen Vergleich zeihen möchtest zwischen dem Wehrdienst für den Mann und der Gebärfähigkeit der Frau, dann mache das bitte Konsequent.
Der dem Wehrdienst vergleichbare Dienst, wäre dann ein Gebärdienst mit allgemeiner Dienstpflicht für alle Frauen ab 18 Jahren.
Das sähe dann so aus:

----Fiktion an---
Im Alter von 16 bis 17 Jahre erhält die jugendliche ein Schreiben vom Kreisgebärersatzamt, in dem die Gebärdiensterfassung erklärt wird und die Einschränkung des Grundrecht auf Freizügigkeit verkündet wird.
Noch bevor die Frau (oder doch noch Mädchen) 18 ist wird sie zur Musterung berufen, bei der ihre Gebärdienstfähigkeit festgestellt wird. Das beinhaltet natürlich eine gynäkologische Zwangsuntersuchung.
Etwas später folgt dann die Aufforderung zum Eignungstest.
Nachdem dann die Frau 18 geworden ist, ereilt sie dann die Einberufung zum Grundgebärdienst.

--Ist es der Frau aus Gewissensgründen nicht möglich, den Beischlafdienst mit dem Manne abzuleisten, dann hat sie die Möglichkeit diesen Dienst zu verweigern. Sie muss allerdings die Gründe dafür darlegen. Auf einen Antrag auf Verweigerung des Beischlafdienst mit dem Manne muss dann eine ausführliche, schriftliche Begründung der Antragstellerin folgen. Darauf folgen die Verhandlung(en) beim Kreisgebärersatzamt und notfalls eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland. –

Beim Grundgebärdienst wird die Frau kaserniert, uniformiert und muss sich eine Stube mit etwa 7 anderen Frauen teilen. In Etagenbetten (bis zu 3 Etagen, aber eigentlich verbietet sich die Bezeichnung Bett für diese Gestelle) muss sie schlafen und ihre Privatsphäre beschränkt sich auf ein kleines, immer abzuschließendes Fach in ihrem sonst peinlich genau geordneten und porentief reinen Spind.
Ihr wird dort erklärt, dass die meisten Grundrechte für sie nicht mehr gelten. Die Frauen werden in Hauswirtschaft, Geburt und Kinderaufzucht unterwiesen. Außerdem müssen sie lernen wie sie möglichst effektiv Beischlaf betreiben und für den Ernstfall, den sogenannten G-Fall werden sie gedrillt.
Der G-Fall, das steht für den Geburtenrückgangsfall, ist dann eingetreten wenn die Geburtenrate pro Frau auf unter 2,3 fällt. Dann werden Frauen zum Gebären eingezogen. Sie müssen sich schwängern lassen und die Kinder dann bis zur Grundschulreife in der Kaserne aufziehen. Danach werden ihnen die Kinder entzogen und sie können wieder ins Zivilleben zurückkehren.
Weitere Einzelheiten aus dem Kasernenalltag erspare ich mir.

Die Frauen, die es geschafft haben durch das entwürdigende Verfahren der Anerkennung
auf Verweigerung des Beischlafdienst zu kommen. Müssen dann einen zivilen Ersatzdienst ableisten, der z. B. im Bergwerk, bei der Kanalreinigung, im Tiefbau, bei der Autobahnmeisterei, in der Hochseefischerei, als Schlachter usw. Dort bekommen sie dann von männlichen Lehrlingen gesagt wie privilegiert sie doch sind (so war es jedenfalls bei meiner Zivistelle und den Pflegeschülerinnen). Nachdem die Frau dann ihre 16 Monate abgeleistet hat (soviel war es bei mir) kann sie dann noch einmal fast ein Jahr warten, weil der angestrebte Studiengang nur das Studienjahr hat und die Entlassung aus dem Dienst wegen der verlängerten Dienstzeit der Ersatzdienstleistenden sehr ungünstig liegt.
----Fiktion aus---

Ich würde mir, vor allem von Frauen, wünschen, das sie sich mal vorstellen, sie müssten 15 Monate in den Knast nur weil sie junge Frauen sind. Dann wären die Vergleiche von Wehrdienst mit dem Kinder gebären oder der angeblichen Diskriminierung der Frau im Berufsleben, sehr viel seltener und sicher auch nicht so penetrant.

HanJüChuan


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