Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: diese Wehrpflichtgeschichte

Lord, Monday, 14.03.2005, 16:02 (vor 7585 Tagen) @ pit b.

Als Antwort auf: Re: diese Wehrpflichtgeschichte von pit b. am 14. März 2005 13:38:18:

Es gibt schon einige Urteile des BVerG zur Männerwehrpflicht.
Jüngst Februar und März 2002, gleich zwei Stück.
20.2.02 Gegenstand der Klage war die mangelnde sicherheitspolitische
Notwendigkeit.
Seit Ende des kalten Krieges sieht sich Deutschleind keine Bedrohung
mehr gegenüber, die eine Massenarmee rechtfertigt.
Ergebniss: Die Klage wurde, auf grund von formalen Mängeln, für
unzulässig erklärt. Auch wenn es die Medien und die Politiker gerne so
wieder geben, das Verfassungsgericht hat die Wehrpflicht nicht
bestätigt! Sondern es hat es abgelehnt darüber zu entscheiden.
27.3.02 Schon interessanter war die zweite Klage. Sie handelte von der
tatsache das Männer wehrpflichtig sind und Frauen nicht. Der Kläger
sah darin einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot (Art.3 GG).
Ergebniss: Auch diese Klage wurde auf Grund formaler Mängel für unzulässig
erklärt. Obwohl namenhafte Politiker auch hier gerne behaupten das BVerG
hätte die Wehrpflicht bestätigt, ist das wieder nicht der Fall.
Komischerweise suchte man dieses Utrteil vergeblich in den Medien.
Es wurde absolut nichts darüber berichtet.
Beide Verhandlungen erfolgten unter dem Vorsitz von Jutta Limbach, die sich
auch in Gleichberechtigungsfragen engagiert und sich dabei auf die Seite
der Frauen stellt (Lohndiskriminierung, Führungspositionen, Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, politische Macht usw.) So Eine die Frage nach der
Männerwehrpflicht und der Gleichberechtigung beantworten zu lassen, das
halte ich ohnehin für fragwürdig.
Die Tasache das das BVerG zweimal berechtigte Kritik an der Wehrpflicht
eher lasch, mit bezug auf formale Mängel, abwürgt lässt Willkür vermuter.
Ich sehe das positiv: Das BVerG sah sich nicht in der Lage zu gunsten der
WP zu entscheiden, war aber auch nicht willens dagenen zu entscheiden.
So sind junge Männer weiterhin auf die inkompetente und willkürliche
Politik angewiesen (Nichteinberufungsrichtlinien!) und werden von den
Behörden, die für die Gerechtigkeit in diesem Land zuständig, sind im Stich gelassen.

genau DAS habe ich mir fast gedacht, das es nämlich kein direktes Urteil gibt was sagt, Männer müssen hin und frauen nicht, weil die zu inkompetet, zu leistungsschwach oder zu nutzlos sind. Meines Wissens gibt es so ein Urteil nicht.
Aber eine Frage, wieso um gottes Willen, geht kein Anwalt der gezwungen wurde zu dienen mit ein paar Kollegen immer und immer wieder vor gericht? Wieso gibts da nicht sowas wie eine Sammelklage? Klar, die Jungen männer in Wherpflichtigen Alter sind nicht wirklich in der Lage eine Klage gegen den Staat zu finanzieren, aber es gibt für jeden Scheiss Fonds, wieso nicht auch dafür?


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