Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zur Begründung der Vaterschaftstestverbotes

Martin, Wednesday, 15.12.2004, 20:23 (vor 7453 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Re: Zur Begründung der Vaterschaftstestverbotes von AJM am 15. Dezember 2004 16:11:34:

> Ab wann ein Embryo als Leben zu bezeichnen ist, ist eine sehr philosophische Frage.

Da stimme ich Magnus zu: Mit der Neuverteilung der väterlichen und der mütterlichen Gene und dem damit entstandenen neuen, eigenen Genom, also mit der Befruchtung der Eizelle, ist ein neues, lebendes Individuum der Art Homo Sapiens entstanden. Das ist zwar noch nicht selbstständig lebensfähig und kann sich nicht fortpflanzen, aber das gilt für geborene Säuglinge ja auch.

> Und gerade klerikal veranlagte Menschen tendieren dazu der bereits befruchteten Eizelle Menschenrechte zuzugestehen.

Eine befruchtete Eizelle und auch die nachfolgenden Mehrzell-Stadien haben kein Empfinden, da sie mangels Zelldifferenzierung noch keine einzige Nervenzelle haben. Daher wäre ich bei Stammzellforschung und therapeutischem Klonen etc. ziemlich liberal. Bin natürlich kein Kleriker...

Martin


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