Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Die Begründung der Vaterschaftstestverbotes ist nicht schlüssig

Norbert, Thursday, 16.12.2004, 16:57 (vor 7451 Tagen) @ Thomas Kaeder

Als Antwort auf: Die Begründung der Vaterschaftstestverbotes ist nicht schlüssig von Thomas Kaeder am 16. Dezember 2004 13:02:30:

Hi Thomas

Wenn ich die politische Vorbereitung der Regierungsparteien bisher richtig verstanden habe, ist ja nicht der Vaterschaftstest als solcher in Gefahr, sondern die Möglichkeit ihn ohne Zustimmung des anderen Elternteils oder einen Gerichtes anfertigen zu lassen - das ist natürlich um einiges subtiler. Argumente dagegen sind viel schwieriger zu finden, weil der Datenschutz als wichtiges Gut herhalten kann.

Als Vorwand, ja.
Bei Massengentests wird längst großzügig darüber hinweg gegangen.

Entweder habe ich es bisher überlesen, oder in der Diskussion um die Möglichkeit der heimlichen Beschaffung von "Gen-Informationen" ist eine wichtige Richtung noch gar nicht bedacht worden.
Interessant wird das doch auch dann, wenn man die Sache mal umdreht, also die Frau lässt heimlich testen, was ja so unwahrscheinlich nicht ist, denn vielleicht will sie auch mal wissen, ob nun der angetraute Gatte oder der heimliche Liebhaber der Vater ist.

Wie in meinem Disput mit Herrn Rupp schon geschrieben hatte.
Ich habe in einer Fernsehsendung eine Leiterin eines Instituts für Vaterschaftstests gesehen.
Diese hatte u.a. angegeben, daß eine nicht unbeträchtliche Zahl solcher Tests durch die Kindsmutter erfolgen würde.
Inwieweit dann der vorgebliche Vater dazu gefragt wurde, wurde nicht genannt.

...

Ergänzend zur polemisch geführten Anti-Feminismusdebatte ist das meines Erachtens ein überaus sachliches Argument, die Datenschutzargumentation auszuhebeln.

Korrekt, eines von mehreren.
Bei Vaterschaftstest werden nur die Möglichkeit der Abstammung geprüft.
Alles andere wäre für das Institut nicht gewinnbringend, da nicht bezahlt.

Meines Erachtens ist es so, dass wenn ein Elternteil, seine selbstverständlich schützenswerten Informationen mit denen des Kindes vergleicht, die Daten des anderen Elternteils gar nicht berührt werden - und somit auch ohne neues Gesetz geschützt werden.

Jein, ich habe eine etwas neuere Information.
Für eine grobe, aber dennoch aussagekräftige Prüfung reicht wohl die Genprobe eines Elternteils.
Für eine gerichtsverwertbare Prüfung benötigt man aber von beiden Eltern die Genproben. Weil die Gerichte es sonst nicht anerkennen.

Wenn die bestehenden Datenschutzgesetze eingehalten werden ist auch eine "heimliche" Informationsbeschaffung allenfalls ein Eingriff in die Rechte des Kindes. Hier kann man aber meines Erachtens durchaus das grundsätzlich vorhandene Interesse des Kindes voraussetzen, dass beide Elternteile wissen sollten, wer die Sorgepflicht wahrnehmen muss und wer nicht.

Zwar richtig, die Verbindung mit der Sorgepflicht hat damit aber eigentlich nichts zu tun.
Hier ist es eigentlich sehr einfach: die Eltern haben die Sorgepflicht.
Der Test sagt ja nur aus, ob der angegebene Vater, auch der Vater ist.
Aber natürlich hat das Kind auch ein nachdrückliches Recht seine Abstammung zu kennen.

Knackpunkt ist die Heimlichkeit, sie ist sicher auch irgendwo moralisch verwerflich, aber ungewöhnlich ist sie nicht. ...

Na ja, moralisch verwerflich, ist schon ein wenig stark.
Würde schon stark nach Ordnungswidrigkeit oder Straftat riechen.

Leider ist es nun mal so, daß man seinem Partner trauen können sollte, nur man kann es leider nicht immer. Dann ist es aber immer noch besser seine Zweifel erst einmal auf möglichst milde Art und Weise zu prüfen.
Bestätigt sich der Verdacht, nun dann hat der Partner den schlimmeren Vertrauensbruch begangen und verheimlicht.
In diesem Fall gibt es sicher Probleme, die aber schon gelegt waren.

Bestätigt sich der Verdacht aber nicht, sondern wird widerlegt, so ist dem Zweifel der Giftzahn gezogen. Und kann die Beziehung nicht weiter langsam vergiften.

Ohne Test ist aber noch eine unheilvollere Variante vorhanden.
Angenommen, es gäbe ein Kuckuckskind.
Eine Dauerlüge in der Beziehung würde etabliert.
Eine Seite würde es wissen, und müßte eine schlechtes Gewissen haben.
Kämen dann noch Zweifel beim anderen hinzu, die eben nicht ausgeräumt würden, so wird die Beziehung von zwei Seiten vergiftet.
Und dem Kind würde das Wissen über seine Abstammung verweigert.

Die vierte Variante ist hoffentlich noch die überwiegende.
Kein Kuckuckskind und keine Zweifel.

Gruß
Thomas Kaeder

Gruß
Norbert


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]