Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zur Begründung der Vaterschaftstestverbotes

Bruno, Thursday, 16.12.2004, 14:34 (vor 7450 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Re: Zur Begründung der Vaterschaftstestverbotes von AJM am 15. Dezember 2004 16:11:34:

Hallo AJM,

es gibt sicherlich verschiedene Interpretationen, wann ein Mensch „beginnt“ je nach Gusto und Absicht des Einzelnen. Die Gesetzgebung gründet immer auf der Ethik und Moral eines Staates. Einen Schutz Schwächerer gibt es in der Natur i.d.R. nicht, außer beim Schutz der Kinder durch die Eltern. Ich werfe auch niemandem vor, wenn er Abtreibung befürwortet. Aber was ich nicht lei-den kann ist der Meinungsopportunismus („richtig ist, was uns nützt“), den ich Verlo-genheit nenne. Wer wirklich sich für das Kindswohl ist, kann nicht die bedingungslose Abtreibung befürworten. Und wenn ihn das Kindswohl in dieser Frage nicht interes-siert, dann ist er ein Heuchler, wenn er dieses plötzlich beim Vaterschaftstest vor-bringt.

Wenn die Grünen z.B. sich hinstellen würden und sagen, dass das Menschenrecht auf Leben für sie nur nachrangig wichtig sei, dann wäre ich sicherlioch auch kein An-hänger der Grünen, aber es wäre konsequent. Wenn sie aber mal da für des Menschrecht sind und dort mal dagegen, das ist inkonsequent. Aber ich betone hier nochmals: Es waren ALLE Parteien, die sich gegen das Menschenrecht auf Leben ausgesprochen haben, als es darum ging, dass das ungeborene Leben Fürsprecher gebraucht hätte.

Und was ich besonders lächerlich finde ist, dass Deutschland dann nach außen die dicken Arme macht wegen Menschenrechtsverletzungen und so, entscheidet im In-nern selber aber je nach Opportunismus, wie viel die Menschenrechte wert sind. Und was die Menschenrechte in Deutschland bedeuten, zeigt sich unter anderem ja auch an den penetranten Menschenrechtsverletzungen gegenüber Vätern unehelicher Kinder. Aber das ist wieder ein andres Thema aus dem unerschöpflichen Bereich „Verlogenheit deutscher Politik“.

Gruß

Bruno

Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.

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