Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zur Begründung der Vaterschaftstestverbotes

Andreas (d.a.), Wednesday, 15.12.2004, 22:13 (vor 7451 Tagen) @ AJM

Als Antwort auf: Re: Zur Begründung der Vaterschaftstestverbotes von AJM am 15. Dezember 2004 16:11:34:

Ab wann ein Embryo als Leben zu bezeichnen ist, ist eine sehr philosophische Frage.

Nein, das ist es nicht. Um die Frage, ab wann es ein Mensch ist (selbstverständlich gibt es keinen "Switch-Point"), ging es eigentlich gar nicht, sondern um die Frage, ob es vertretbar wäre, das Kind auszutragen (z.B. bei ernsthafter gesundheitlicher Gefährdung der Mutter oder bei Schwangerschaften, die aus Vergewaltigung oder Mißbrauch entstehen).

Ich kann in diesem Zusammenhang nur mit Nachdruck auf den Vortrag von Dr. Bernard Nathanson "Der tödliche Betrug" verweisen, zu finden u.a. in dem auch sonst exzellenten Buch von Georg Friedenberger "Die Rechte der Frauen - Narrenfreiheit für das weibliche Geschlecht?" - leider nur noch antiquarisch zu erstehen, aber lohnend allemal. - Der Vortrag ist aber auch anderweitig zu beziehen.


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