Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Gratuliere! Wenigstens einer, der zu differenzieren weiß

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 22:23 (vor 6481 Tagen) @ Besserwisser

Die Einführung des Zerrüttungsprinzips ist prinzipiell gut, da sie den
Ehepartnern die Option lässt. (Einer besonderen Prüfung bedürfte der Fall
einer Ehe mit Kindern.) Die Ausweitung des Zerrütungsprinzips auf die
nachehelichen Ansprüche, bzw. der Wegfall des Schuldprinzips zugunsten
einer Generalverpflichtung des wirtschaftlich stärkeren Partners - in 9/10
Fällen der Mann - ist kodifiziertes Unrecht.

Das Zerrüttungsprinzip im eigentlichen Sinn findet ja auch nur bei der Frage der Ehescheidung Anwendung. Siehe § 1565 BGB. Dort heißt es in Absatz 1: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

Gegen diese Regelung ist nichts, aber auch gar nichts zu sagen. Das Gericht hat sich einzig und allein mit der Frage zu beschäftigen, ob noch eine eheliche Gemeinschaft besteht oder nicht. Der Grund, aus dem die Gemeinschaft nicht mehr besteht, das geht keinen Außenstehenden was an, am allerwenigsten den Staat und seine Institutionen. Von scheidungswilligen Eheleuten zu verlangen, dass sie ihr Intimleben bis ins kleinste Detail im Gerichtssaal ausbreiten ist schlichtweg menschenunwürdig!

Strikt von den rechtlichen Voraussetzungen der Ehescheidung zu trennen ist das Unterhaltsrecht. Hier gilt nicht das Zerrütungsprinzip, sondern etwas, was man als "Bedürftigkeitsprinzip" bezeichnen könnte. Es basiert auf dem Grundsatz, dass der geschiedene Ehegatte Anspruch auf Unterhalt hat, der des Unterhalts bedarf (m.a.W. eine Lizenz zum Schmarotzen). Das Unterhaltsrecht ist in §§ 1569 - 1586b BGB geregelt. Problematisch und für viele geschiedene Väter ein übles Verhängnis ist vor allem § 1570 BGB: Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann.

Das Unterhaltsrecht (nicht das Scheidungsrecht) ist in der Tat ein absolut unzeitgemäßer Anachronismus, der dringendst beseitigt gehört. Das Bemerkenswerte an der Regelung des § 1570 BGB ist übrigens, dass sie erkennbar auf einem Frauenbild beruht, das normalerweise von Femis erbittert bekämpft wird: die Frau, die nicht arbeiten kann, weil sie sich hauptamtlich um Kind(er) kümmern muss. Und genau darin liegt eine große Chance!

Sieht denn keiner, dass hier eine der verwundbarsten Stellen der elendigen feministischen Leere völlig ungeschützt freiliegt? Hier besteht eine wunderbare Möglichkeit, dieser Drecksideologie einen Schlag zu versetzen, von dem sie sich so bald nicht wieder erholen wird!

Alles, was dazu nötig ist, ist die immer wieder gebetsmühlenhaft vorgetragene Forderung nach "Vereinbarkeit von Kind & Karriere" zu erfüllen. Ist nämlich das Land erst mal flächendeckend mit ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen überzogen, dann hat die feministische Ideologie einer rest- und ersatzlosen Streichung des nachehelichen Unterhaltsanspruches nichts mehr entgegenzusetzen. Sie hat uns schließlich jahrzehntelang immer wieder vorgejammert, dass nur die fehlenden Kinderbetreuungseinrichtungen die Frauen daran hindern, sich im Beruf zu verwirklichen und Karriere zu machen.

Und dann ist, wie schon im feministischen Vorzeigeland Schweden, Schluss mit der Unterhaltsschmarotzerei, dann haben die Femis das, was sie (angeblich) immer gewollt haben - und sie werden damit bestimmt nicht lange froh sein.

Ich halte jede Wette, dass es im Femilager Heulen und Zähneklappern geben wird, wenn die erst mal gemerkt haben, dass Karrieremachen in erster Linie haufenweise harte Arbeit bedeutet, die noch härter wird durch das Wissen, dass das, will mal sagen "frauenspezifische zweite soziale Netz" nicht mehr da ist, welches darin besteht, dass, wenn's mit der Karriere doch nicht so recht klappt, zur Not immer noch die Auffangposition "Hausfrau und Mutter" bezogen werden kann, die von Männe finanziert wird.

Es wird bestimmt nicht lange dauern, dann werden sich Radabfems finden, die die flächendeckende Einführung von Kitas und Ganztagsschulen als Resultat einer patriarchalischen Verschwörung bejammern, deren finsteres Ziel es war, die Frauen ihres Grundrechts auf's Schmarotzen zu berauben.

Und wenn Kinder nicht mehr als Geiseln genommen werden können, mit denen Ex-Ehemännern fette Unterhaltszahlungen abgepreßt werden können, dann wird garantiert auch das Interesse scheidungswilliger Frauen am möglichst alleinigen Sorgerecht spürbar nachlassen.

Wie ich immer & immer wieder sage: die beste Möglichkeit, den Feminismus zu erledigen, ist, ihm eine kräftige Dosis seiner eigenen Medizin zu verpassen!

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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