Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Kannst du nicht begreifen - oder willst du es nicht?

Beelzebub, Wednesday, 11.10.2006, 02:02 (vor 6618 Tagen) @ Guildo

Du willst also die Kinder für etwas bestrafen, was ein Elternteil

verbockt

hat. Das ist nicht nur Bullshit und offenbart einen bedenklichen

Charakter,

sondern auch absolut unnötig!


Du willst ein Elternteil dafür bestrafen, was ein anderes verbockt hat? Du
fragst nicht nach Schuld oder Unschuld - bei dir wird der Täter
belohnt
und das Opfer noch verhöhnt und wie eine Weihnachtsgans
ausgenommen. Du bist derjenige mit einem höchst bedenklichen
Charakter - völlig amoralisch und ohne jedes Empfinden für Unrecht. Und
stets, wie eine weinerliche Emanze, das Kind als Geisel zur Erpressung von
Unterhalt vor sich hertragend! Einfach widerlich!!!!!

Sag mal, willst du mich verkackeiern? So schwer ist das doch auch wieder nicht, den zu Recht bestehenden Unterhaltsanspruch, den das Kind hat (im Folgenden Kindesunterhalt genannt) von dem leider noch bestehenden Unterhaltsanspruch der Mutter (im Folgenden Mutterunterhalt genannt) zu unterscheiden, der ihr nach einer (abzuschaffenden) Regelung derzeit zusteht, solange sie wegen Betreuung des Kindes nicht arbeitet.

Ich habe hier (für alle außer dir) unmißverständlich gefordert, den Mutterunterhalt rest- und ersatzlos zu streichen.

Und noch mal ganz langsam: eine Frau, die die Ehe aus welchem Grund auch immer aufkündigt, soll von dem Moment an verpflichtet sein, für den eigenen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.

Der Kindesunterhalt aber, der - ich sage es für dich noch mal - ausschließlich dem Kind zusteht, kann davon nicht berührt werden, denn er besteht unabhängig vom Wohlverhalten der Mutter.

Dass der Mann dadurch "ausgenommen" wird ist absoluter Blödsinn. Denn der Mann hat für das Kind nicht mehr - aber auch nicht weniger - zu erbringen, als er erbringen müßte, wenn Mutter und Kind noch mit ihm zusammenlebten. Oder willst du auch während einer funktionierenden Ehe allein die Mutter zum Kindesunterhalt verpflichten?

Stell dir einen Staat vor, der bei der Verbrechensbekämpfung so vorgehen
würde. Geschieht zB. ein Bankraub, dann wird nicht etwa nach dem Täter
gefahndet; stattdessen wird 1 Person per Los ausgewählt und wandert für 10
Jahre in den Knast. Dies entspräche deinen barbarischen Rechtsempfinden.
Warun nicht gleich den ganzen Stadtteil, in dem das Kind zur Welt kam, in
Sippnhaft nehmen - es geht ja schließlich um das Kindeswohl?

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Nach deinem Instinkt jedenfalls (das Wort "Rechtsempfinden" wäre hier selbst in Kombination mit "pervers" verfehlt) müssten in deinem Beispiel, wenn der Bankräuber nicht gefasst wird, dessen Kinder für seine Tat geradestehen.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht einzig und alleine dem Kind zu,

er

nützt der Mutter also recht wenig. Sie hat nämlich die Verpflichtung,
diesen Unterhalt vollständig für das Kind, d.h. für dessen
Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Schulausbildung etc. zu

verwenden.

Verwendet sie stattdessen auch nur einen Teil des Kindesunterhalts

pflichtwidrig für sich, dann kann sie das nicht nur das Sorgerecht

kosten,

sie macht sich auch strafbar
nach § 266 StGB.

Es

ist also absolut unnötig eine solche miese Regelung zu Lasten der

Kinder

zu verfassen; die konsequente Anwendung bestehender Gesetze reicht
völlig.


Das was du da schreibst, glaubst du doch selber nicht: Dies zu
kontrollieren und einen Verstoß nachzuweisen ist nahezu unmöglich und
erfordert eine engmaschige Überprüfung des Privatleben, die du ja so
vehement ablehnst!

Würde man bei allen Delikten, die schwierig nachzuweisen sind, von der Verfolgung absehen, dann könnte man mindestens das halbe StGB streichen.

Bingo! Und da die traditionelle Rollenverteilung passé ist und
genausowenig wiederkommt, wie die Monarchie als Staatsform in

Deutschland,

können wir uns vielleicht darauf einigen, das Unrecht zu beseitigen.


Du bist auf dem Holzweg, wenn du glaubst den Feminismus mit immer
weitreicherenden Zugeständnissen überwinden zu können.

Und du lebst im Wolkenkuckucksheim, wenn du glaubst, eine antiquierte Gesellschaftsordnung "wieder" herstellen zu können, die so, wie du es dir vorstellst, ohnehin nie existiert hat.

Du hast ganz offensichtlich meinen Ausgangsbeitrag nicht richtig

gelesen.

Der Mann hatte behauptet, die Frau habe sich im vorgenannten

Sinn

geäußert. Die Frau wiederum hatte das bestritten. Wer recht

hatte

blieb ungeklärt, was den BGH dazu veranlasst hat, die Sache
zurückzuverweisen und zwar mit der Vorgabe an das Gericht, noch tiefer

und

noch detaillierter im Intimleben der zwangsweisen Noch-Ehepartner
herumzustochern - *kopfschüttel*.


Natürlich lügt der Mann und genauso natürlich hat die Frau Recht - ist
dein Name nicht vielleicht doch Alice Schwarzer?

Habe ich nie behauptet - du hast offensichtlich immer noch nicht richtig gelesen.

Man kann es gar nicht hoch genug schätzen, dass das Zerrüttungsprinzip
dieser widerlichen Schnüffelei ein wohlverdientes und längst

überfälliges

Ende gesetzt hat.


Es ist ja auch viel einfacher, den Mann von vornherein als Schuldigen
festzulegen - spart den Steuerzahler viel Geld und kostbare
Verhandlungstage.

Dito

Die APO ist an allem schuld!

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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