Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erst denken - dann schreiben

Guildo, Wednesday, 11.10.2006, 00:36 (vor 6618 Tagen) @ Beelzebub

Du willst also die Kinder für etwas bestrafen, was ein Elternteil verbockt
hat. Das ist nicht nur Bullshit und offenbart einen bedenklichen Charakter,
sondern auch absolut unnötig!

Du willst ein Elternteil dafür bestrafen, was ein anderes verbockt hat? Du fragst nicht nach Schuld oder Unschuld - bei dir wird der Täter belohnt und das Opfer noch verhöhnt und wie eine Weihnachtsgans ausgenommen. Du bist derjenige mit einem höchst bedenklichen Charakter - völlig amoralisch und ohne jedes Empfinden für Unrecht. Und stets, wie eine weinerliche Emanze, das Kind als Geisel zur Erpressung von Unterhalt vor sich hertragend! Einfach widerlich!!!!!

Stell dir einen Staat vor, der bei der Verbrechensbekämpfung so vorgehen würde. Geschieht zB. ein Bankraub, dann wird nicht etwa nach dem Täter gefahndet; stattdessen wird 1 Person per Los ausgewählt und wandert für 10 Jahre in den Knast. Dies entspräche deinen barbarischen Rechtsempfinden. Warun nicht gleich den ganzen Stadtteil, in dem das Kind zur Welt kam, in Sippnhaft nehmen - es geht ja schließlich um das Kindeswohl?

Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht einzig und alleine dem Kind zu, er
nützt der Mutter also recht wenig. Sie hat nämlich die Verpflichtung,
diesen Unterhalt vollständig für das Kind, d.h. für dessen
Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Schulausbildung etc. zu verwenden.
Verwendet sie stattdessen auch nur einen Teil des Kindesunterhalts
pflichtwidrig für sich, dann kann sie das nicht nur das Sorgerecht kosten,
sie macht sich auch strafbar
nach § 266 StGB. Es
ist also absolut unnötig eine solche miese Regelung zu Lasten der Kinder
zu verfassen; die konsequente Anwendung bestehender Gesetze reicht
völlig.

Das was du da schreibst, glaubst du doch selber nicht: Dies zu kontrollieren und einen Verstoß nachzuweisen ist nahezu unmöglich und erfordert eine engmaschige Überprüfung des Privatleben, die du ja so vehement ablehnst!

Bingo! Und da die traditionelle Rollenverteilung passé ist und
genausowenig wiederkommt, wie die Monarchie als Staatsform in Deutschland,
können wir uns vielleicht darauf einigen, das Unrecht zu beseitigen.

Du bist auf dem Holzweg, wenn du glaubst den Feminismus mit immer weitreicherenden Zugeständnissen überwinden zu können.

Du hast ganz offensichtlich meinen Ausgangsbeitrag nicht richtig gelesen.
Der Mann hatte behauptet, die Frau habe sich im vorgenannten Sinn
geäußert. Die Frau wiederum hatte das bestritten. Wer recht hatte
blieb ungeklärt, was den BGH dazu veranlasst hat, die Sache
zurückzuverweisen und zwar mit der Vorgabe an das Gericht, noch tiefer und
noch detaillierter im Intimleben der zwangsweisen Noch-Ehepartner
herumzustochern - *kopfschüttel*.

Natürlich lügt der Mann und genauso natürlich hat die Frau Recht - ist dein Name nicht vielleicht doch Alice Schwarzer?


> Man kann es gar nicht hoch genug schätzen, dass das Zerrüttungsprinzip

dieser widerlichen Schnüffelei ein wohlverdientes und längst überfälliges
Ende gesetzt hat.

Es ist ja auch viel einfacher, den Mann von vornherein als Schuldigen festzulegen - spart den Steuerzahler viel Geld und kostbare Verhandlungstage.

Gruß

Beelzebub

Gruß - Guildo

--
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(unbekannter Fan von Angeles City)


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