Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Erst genau lesen - dann schwadronieren

Beelzebub, Tuesday, 10.10.2006, 22:49 (vor 6481 Tagen) @ Guildo

Der Regelfall ist heute, dass die Frau ihren Mann aus nichtigen Gründen
verlässt. Allein die Erwähnung, dass eine Eheschließung eben auch
Pflichten - auch für die Frau!!! - mit sich bringt, ruft empörtes Geschrei
bei allen Weibsen und Frauenverstehern hervor.

Siehe dazu mein Beitrag unten (Antwort an Besserwisser)

Selbst wenn der Mann dem Ehegattenunterhalt entgeht - sobald Kinder da
sind, ist das Schicksal des Unterhaltssklaven besiegelt. Nur eine
vollständige Abschaffung auch des Kindesunterhalts kann hier
Gerechtigkeit bringen. "Unterhaltspflichtig" ist dann derjenige, der das
Kind behält - er oder sie muss dann das Kind alleine versorgen. Ein
gemeinsames Sorgerecht ist illusorisch bei zerstrittenen Partnern - es
setzt eine freiwillige Zusammenarbeit von Vater und Mutter voraus! Auf
freiwillige Basis ohne Rechtsanspruch können sich auch nach der
Ehescheidung beide Ex-Ehegatten um die Kinder kümmern - nur niemand darf
dann gezwungen werden, denjenigen, der die Kinder hat, dafür mit Geld zu
"belohnen"!

Du willst also die Kinder für etwas bestrafen, was ein Elternteil verbockt hat. Das ist nicht nur Bullshit und offenbart einen bedenklichen Charakter, sondern auch absolut unnötig!

Der Unterhaltsanspruch des Kindes steht einzig und alleine dem Kind zu, er nützt der Mutter also recht wenig. Sie hat nämlich die Verpflichtung, diesen Unterhalt vollständig für das Kind, d.h. für dessen Ernährung, Bekleidung, Unterbringung, Schulausbildung etc. zu verwenden. Verwendet sie stattdessen auch nur einen Teil des Kindesunterhalts pflichtwidrig für sich, dann kann sie das nicht nur das Sorgerecht kosten, sie macht sich auch strafbar nach § 266 StGB. Es ist also absolut unnötig eine solche miese Regelung zu Lasten der Kinder zu verfassen; die konsequente Anwendung bestehender Gesetze reicht völlig.


Wenn Frauen wirklich als gleichberechtigte Personen den Mann auf gleicher
Augenhöhe begegnen wollen, dürfen sie ihre Eigenschaft als Frau, nämlich
schwanger zu werden und Kinder zu gebären, nicht als "Behinderung"
betrachten, für die sie vom Staat oder vom Ex eine Entschädigungszahlung
für ihre vermeintliche Benachteiligung verlangen können, sondern müssen
für alle Eventualitäten selber vorsorgen - so wie es die Männer schon
immer getan haben!

Frauen wollen die Rundumversorgung der traditionellen Rollenverteilung,
aber gleichzeitig alle Freiheiten der Emanzipation - diesselbe
Einstellung, die manche Jugendliche haben: Darauf bestehen, erwachsen zu
sein und sich von niemanden was sagen zu lassen - aber selbstverständlich
erwarten, das Mami und Papi den "Kleinen" bis zum Sankt Nimmerleinstag
durchfüttert!!!

Solange dieses Unrecht nicht beseitigt ist, bleibt die traditionelle
Rollenverteilung die bessere Lösung.

Bingo! Und da die traditionelle Rollenverteilung passé ist und genausowenig wiederkommt, wie die Monarchie als Staatsform in Deutschland, können wir uns vielleicht darauf einigen, das Unrecht zu beseitigen.

PS: Der von dir als abschreckendes Beispiel geschilderte Fall ist in ganz
anderer Hinsicht interessant:

"Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr und
sei imstande, dabei Zeitung zu lesen; er möge sich selber befriedigen. Der
eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei. Sie gebe ihm lieber Geld fürs
Bordell. Sie wolle auch nicht mit einem dicken Bauch herumlaufen; mit
Kindern wüßte sie gar nichts anzufangen. [...] Die Beklagte habe sich beim
ehelichen Verkehr entsprechend verhalten."

Hier gibt eine Frau offen jene Einstellung zu, die auch heute noch die
meisten Frauen haben. Solange Frau eben interessiert daran ist, den Mann
zu behalten, wird fleißig geschauspielert - ist der Mann "gesichert" und
kann nicht mehr entkommen, braucht sie die Fassade nicht mehr
aufrechterhalten!

Du hast ganz offensichtlich meinen Ausgangsbeitrag nicht richtig gelesen. Der Mann hatte behauptet, die Frau habe sich im vorgenannten Sinn geäußert. Die Frau wiederum hatte das bestritten. Wer recht hatte blieb ungeklärt, was den BGH dazu veranlasst hat, die Sache zurückzuverweisen und zwar mit der Vorgabe an das Gericht, noch tiefer und noch detaillierter im Intimleben der zwangsweisen Noch-Ehepartner herumzustochern - *kopfschüttel*.

Man kann es gar nicht hoch genug schätzen, dass das Zerrüttungsprinzip dieser widerlichen Schnüffelei ein wohlverdientes und längst überfälliges Ende gesetzt hat.

Gruß

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum