Monatliches Archiv: Dezember 2012

Thierse schimpft über Türken in der Hauptstadt

Seit 40 Jahren wohnt Wolfgang Thierse in Berlin – nun aber stört er sich an der Mentalität der zugezogenen Türken. Von den Wahl-Berlinern fordert der Bundestagsvizepräsident mehr Respekt für Berliner Sprache und Kultur.

Der Berliner Bundestagsabgeordnete Wolfgang Thierse (SPD) wettert gegen die Türken in seiner Heimatstadt Berlin und macht sich für den Berliner Dialekt stark. „Ich ärgere mich, wenn ich beim Bäcker erfahre, dass es keine Schrippen gibt, sondern Topuz“, sagte Thierse in einem Interview mit der „Berliner Morgenpost“ vom Montag. „In Berlin sagt man Schrippen – daran könnten sich selbst Türken gewöhnen.“

Keine Ziegenhaltung in Berlin

Der Bundestagsvizepräsident, der seit 40 Jahren in Berlin wohnt, fordert von den zahlreichen Zugezogenen ein grundsätzliches Umdenken: „Ich wünsche mir, dass die Türken begreifen, dass sie jetzt in Berlin sind und nicht mehr in ihrem anatolischen Dorf mit Ziegenhaltung“, schimpfte Thierse.

„Sie kommen hierher, weil alles so bunt und so abenteuerlich und so quirlig ist, aber wenn sie eine gewisse Zeit da waren, dann wollen sie es wieder so haben wie zu Hause – das passt nicht zusammen.“

„In Berlin heißt es Pflaumenkuchen“

Dass einige Geschäfte „Tart erik“ anbieten, stört Thierse ebenfalls. „Was soll das? In Berlin heißt es Pflaumenkuchen“, sagte Thierse der Zeitung. Angesichts dieser Zustände werde er „wirklich zum Verteidiger des berlinerischen Deutsch.“ 90 Prozent seiner Nachbarn am Kollwitzplatz seien erst nach 1990 dorthingezogen.

„Die freundliche Seite der Veränderung, dass sprichwörtlich alles schöner aussieht, hat mit der Verdrängung also eine schmerzliche Rückseite“, so Thierse. Man müsse ihn als einen der letzten Eingeborenen dort wohl „allmählich unter Artenschutz“ stellen.

Mit maximaler Toleranz interpretiert, aus FOCUS Online

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Das Wesen der EU

 

Grundgesetz als Ermächtigungsgesetz

Zitat Maesi im Forum

Seit Änderung des Artikels 3 GG ist juristisch jegliche Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern erlaubt; der ‚Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin‚. Mit dieser Ergänzung wurde der erste Satz in Ziffer 2 Art 3 GG (‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘) ins Gegenteil verkehrt, denn was ‚tatsächliche Durchsetzung von Gleichberechtigung‘ sein soll, weiss keine Sau, womit die nackte obrigkeitliche Willkür herrscht; und ‚die Beseitigung bestehender Nachteile‘, auf die der Staat hinwirken soll, ist nichts anderes als eine Ermächtigungsklausel für die Staatsbüttel, denn jede Entscheidung, die ein x-beliebiges Individuum trifft, ist stets mit Vor- und Nachteilen behaftet, sodass die Obrigkeit immer ein Interventionsrecht für sich reklamieren kann. Ein Meisterstück juristischer Rabulistik. Der Geist des Grundgesetzes wurde schon längst verraten – nicht bloss, wenn es um Gleichberechtigung der Geschlechter geht.

Was ist der Sinn einer Verfassung bzw. eines Grundgesetzes, welches in Deutschland temporär die Funktion einer Verfassung einnimmt? Diese Frage werden heute nur noch die wenigsten Leute beantworten können. Die Aufgabe der Verfassung seit ihrer Erfindung im klassischen Liberalismus ist eine Abwehr staatlicher Willkürherrschaft. Sie soll den Gewaltmonopolisten ‚Staat‘ in seinem Tun strikt einschränken, indem sie die Kompetenzen zwischen Buerger und Staat bzw. zwischen diversen staatlichen Institutionen untereinander klar regelt. Mit dem obenerwähnten Interventionsrecht des Staates in geschlechterpolitischen Angelegenheiten wurde diesem eine Blankovollmacht zum willkürlichen Handeln erteilt – ein Ermächtigungsgesetz sozusagen. Also gerade das Gegenteil davon, wozu eine Verfassung eigentlich dient.

Die Staatsmacht ist der natürliche Feind der Bevölkerung.

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