Tag Archiv: Ausbeutung

Einkommen verdoppeln und Ausgaben halbieren

Stell Dir eine Welt vor, in der es keinerlei Steuer und keinerlei soziale Abgaben gibt. So wie zum Beispiel in Hong Kong oder im Deutschen Reich Bismarcks.

Dein Einkommen würde sich über Nacht verdoppeln. Gleichzeitig würden sich durch den Wegfall von Unternehmenssteuern und Verbrauchssteuern die Verbraucherpreise halbieren. Deine Kaufkraft würde sich also vervierfachen.

Diese Dreiviertel Deiner Arbeitskraft wird heute für Dinge und Leute aufgewendet, die nicht arbeiten, bzw. nicht sinnvoll arbeiten.

Ich habe zum Beispiel studiert und dieses Studium privat bezahlt. Ist problemlos möglich, denn zumindest ein Informatikstudium ist nicht sooo teuer. Aktuell studiere ich Kunst in England und bezahle auch das privat. Ebenfalls problemlos möglich (auch wenn die privat zu finanzierenden Arbeitsmittel wirklich teuer sind). Das Schule so extrem teuer ist, ist eine Illusion. Im Schnitt kostet die Ausbildung eines Kindes in Deutschland 500,- EUR pro Monat. Ohne Steuern wäre es noch 250,- EUR und beim verdoppelten Gehalt kaufkraftmäßig 125,- EUR. Völlig problemlos machbar.

Das Gesundheitswesen bezahlst Du bereits privat, auch wenn das Gesundheitswesen als “gesetzlich” bezeichnet wird. Und Straßenbau ist im Staatshaushalt eine Zahl die so klein ist, dass sie fast nicht mehr extra ausgewiesen werden muss.

Wenn ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Deutschland statt in das Rentensystem in Aktien einzahlen würde, wäre jeder Arbeitnehmer in Deutschland am Ende seines Berufslebens Millionär. Millionär zu sein, wäre der Normalfall in Deutschland, nicht die Ausnahme.

Sie es ganz nüchtern: Du wirst gnadenlos ausgeraubt und geplündert. Und _deshalb_ bist Du arm. Dein einziges Problem ist, dass Du den Lügen der Plünderer glaubst. Der Wesenskern der Plündererlüge ist: Die erzählen Dir, dass Du arm bist, weil sie noch nicht genug geplündert haben.

* * *

Frauen verdienen mehr als Männer

Laut WSI (gewerkschaftseigene Hans-Böckler-Stiftung) arbeiten Frauen 23 % weniger als Männer.
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/52619_53695.htm

Also verdienen Frauen 1% mehr als Männer …?

Berücksichtigt man, dass die 22% weniger Lohn bei Frauen falsch berechnet sind (es sind max. 7%)
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/QualitaetArbeit/Dimension1/1_5_GenderPayGap.html

dann:

  • verdienen Frauen JETZT schon 16% mehr als Männer
  • haben sie die leichteren Berufe (siehe berufsbedingte Todesfälle, siehe Lebenszeit)
  • haben sie eine längere Rentenzeit
  • haben sie viel höhere Vorsorge und Gesundheitsleistungen
  • mit anderen Worten:

Den Frauen geht es im Großen und Ganzen viel besser als den Männern (die dürfen den Wohlstand bezahlen).

* * *

Detlef Bräunig bei Maischberger

Frau Maischberger weist, bevor sie sich an Detlef Bräunig wendet, darauf hin, dass durch Männer, die keinen Unterhalt zahlen wollen oder können, jährlich Kosten von 170 Millionen Euro entstehen. Das soll wohl ein Witz sein. In Milliarden, die übliche Größenordnung in der unsere Regierung mit Geld um sich wirft, sind das gerade mal 0,17.

0,17 Milliarden muss der Staat also für Unterhaltsvorschuss pro Jahr herausrücken (Von den hunderten Milliarden die er dem Volk vorher abgenommen hat).

Der Berliner Flughafen als Bauruine hat bis jetzt 5 Milliarden Euro gekostet. Das sind 5.000 Millionen Euro. Damit könnten die Unterhaltsvorschussleistungen fast 30 Jahre finanziert werden! Die „Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds-Programmplanungsdokumenten 2000-2006“ lässt sich der deutsche Staat 1,1 Milliarden Euro  Kosten. Das sind 1.100 Millionen Euro. Damit könnten die Unterhaltsvorschussleistungen 6,5 Jahre finanziert werden!

Hier der Filmbeitrag. Da vorher nur Wischiwaschi und
viel Persönliches lief, nur der Teil mit Detlef Bräunig.

Get the Flash Player to see the wordTube Media Player.

 

* * *

Ja, ich will

Gefunden auf krautchan.net
Autor unbekannt

Terrorjustiz

Zusammenfassung des Buches
Terrorjustiz – beispielsweise das Ehescheidungsrecht als Instrument des inneren Imperialismus
von Wilfried Münkel
Das Buch als Pdf – 77 Seiten,  520kB

Es handelt sich hier um eine Kurzdarstellung eines bisher unerschienen gebliebenen Buches, in welchem an einem Scheidungsfall exemplarisch herausgearbeitet wird, warum es ein Scheidungsunrecht in Deutschland gibt und wer den Nutzen daraus zieht. Das Buch geht von einer Hypothese aus, die dann an einem konsequent durchgezogenen und “unfriedlichen” Scheidungsfall bewiesen wird. Die Hypothese besagt, daß die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, geschützt nach Art. 33 GG, identisch sind mit dem Staatsziel der Bundesrepublik. Dieses Staatsziel ist die Versorgung der Beamten, insbesondere die spendable Versorgung der höheren Beamten und Richter. Dieses aus preußischer Tradition hergebrachte Staatsziel wird seit 1949 auch durch formaldemokratische Neuerungen erfolgreich angestrebt. Zum einen erzwingt das parlamentarische Wahlsystem, daß sich die Systemparteien – CDU/CSU, SPD, F.D.P., Grüne und fast auch schon die PDS – eine Zweidrittelzustimmung in der Bevölkerung holen müssen. Das wird durch materielle Korrumpierung von zwei Dritteln des Volkes und dessen propagandistische Manipulation erreicht. Auf diese Weise kann das letzte Drittel, bestehend aus einer Vielzahl nach Erfordernis wechselnden Gruppierungen, “demokratisch” legitimiert ausgeplündert werden. Zu diesen Gruppierungen gehören verstärkt seit 1978 geschiedene Männer. Zum anderen wird dieses System durch eine vollständige Neuentwicklung seit 1949 abgesichert: durch das sogenannte Bundesverfassungsgericht und seine Generalklausel, die fdGO. weiterlesen…»

Der Pöbel ist Ministerin

Offener Brief an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Renate Schmidt, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Alexanderplatz 6
11018 Berlin

Betrifft: Richtlinien für die zahnärztliche Versorgung
von Zivildienstleistenden vom 01. Februar 2005

Buch am Erlbach, 3. März 2005

Sehr geehrte Frau Ministerin Schmidt,

Mit Bestürzung lesen wir die neuen Richtlinien aus Ihrem Ministerium für die zahnärztliche Versorgung Zivildienstleistender. Unter „2. Ziel der Behandlung“ steht hier wortwörtlich: „Ziel der zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen für Zivildienstleistende ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der Verwendungsfähigkeit für die Dauer der Dienstzeit.“

Als rechtlich diesen Richtlinien verpflichtete Zahnärzte sehen wir uns aus ethischen Gründen außerstande, Ihren Erlass umzusetzen: denn Ziel jeglichen, ärztlichen Handelns ist Erhalt oder Wiederherstellung der Gesundheit von Menschen. Auch Zivildienstleistende, Frau Minister, sind Menschen!

Es zeugt von einer zutiefst menschenverachtenden Haltung Ihres Hauses, die medizinische Versorgung Zivildienstleistender unter die Prämisse ihrer bloßen, zivildienstlichen Verwendbarkeit zu stellen. Die Zeit, in der Menschen in deutschen Staatserlassen als bloße Verwendungsobjekte gesehen und behandelt wurden,
sollte seit 60 Jahren vorbei sein.

Hochachtungsvoll
Dr. Walter H. Greiner
Dr. Anna Maria Thomae
Dr. Anton Schiller

Einberg 15,
84172 Buch am Erlbach

* * *

Arbeitsentgelt und Unterhalt

In die Grafik der Wirtschaftsentwicklung (Quelle) habe ich die Entwicklung des Kindesunterhaltes eingezeichnet.

Die Unterhaltsdaten errechnen sich aus dem Durchschnitt aller Altersstufen und aller Einkommen der jeweiligen Düsseldorfer Tabellen. Ist nicht unbedingt ganz genau, für die Trendaussage aber ausreichend.

* * *

Rückgriffsquoten bei Unterhaltsvorschuss rückläufig

Pressemeldung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen -Unterhaltsvorschuss
(Hier als Pdf)

Inkassoverband fordert: Rückgriffsquoten steigern und kommunale Kassen entlasten

Berlin, 19. April 2011 – Die Rückgriffsquoten der Ämter auf geleistete Unterhaltsvorschussleistungen sind im vergangenen Jahr weiter gesunken.

Laut einer Statistik aus dem Bundesfamilienministerium liegen sie für 2010 nur noch bei durchschnittlich 18 Prozent – nach 20 Prozent im Jahr davor. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert die Kommunen dazu auf, diese Rückgriffsquoten zu erhöhen und ihr Forderungsmanagement zu verbessern. Inkassounternehmen könnten die Ämter dabei unterstützen.

„Die vielerorts desaströse Kassenlage der Städte und Gemeinden macht diesen Schritt dringend erforderlich“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz. „Da immer mehr Kommunen ihre Gebühren und Abgaben erhöhen und gleichzeitig Leistungen für die Bürger kürzen wollen, müssen Kämmerer alle ihre Einnahmepotenziale jetzt konsequent ausnutzen.“ weiterlesen…»

Abtreibung der Unterhaltspflicht

§ 170 StGB
Verletzung der Unterhaltspflicht.

  1. Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Abs. 2 ist sehr merkwürdig. Wenn also ich unterhaltsverpflichtet wäre, mich dem entziehen würde und die Frau treibt deshalb ab, dann droht mir eine Freiheitsstrafe. Bricht aber eine Frau aus freien Stücken die Schwangerschaft ab, dann tut sie dies straffrei, obwohl sie sich damit auch der Unterhaltspflicht entzieht.

***

 

Steuer- und Abgabenlast in Deutschland

Beispiel einer 4 köpfigen Familie – Vater arbeitet Vollzeit – Mutter kein eigenes Einkommen – 2 schulpflichtige Kinder. Einkommensverhältnis wie folgt: Vater verdient € 3400,00 brutto, Mutter ist Hausfrau und kümmert sich um die Kinder, Kindergeld beträgt € 368,00.

Da hier in erster Linie auf die Abgabenlast eingegangen werden soll, stellen wir diese Werte in den Vordergrund. Für das Bruttogehalt von € 3400,00 werden dem Familienvater folgende Beträge abgezogen:

  • Lohnsteuer: € 332,00
  • Soli € 0,00
  • Kirchensteuer € 5,53
  • Rentenversicherung € 338,30
  • Arbeitslosenversicherung € 47,60
  • Krankenversicherung € 268,60
  • Pflegeversicherung € 33,15

weiterlesen…»

Unterhalt, das schenk ich mir!

Unterhalt als Vergnügen…? Nein, Danke!

Unterhalt heißt jetzt Konsum! Das hat der gemeinnützige Verein MANNdat e.V. bei der Lektüre der OECD-Armutsstudie “Growing Unequal – Income Distribution and Poverty in OECD Countries” herausgefunden: Unterhaltszahlungen, die geschiedene Männer an ihre Ex-Frauen und die Kinder leisten, werden ihnen nicht vom verfügbaren Einkommen abgezogen sondern als “Konsumausgaben” betrachtet.
MANNdat: Rechenfehler in der OECD-Armutsstudie

Es gibt tiefgreifenderes für Männer, als sich dem billigen Konsum des Unterhaltes hinzugeben.

Gerade als Mann sollte man Konsumverzicht pflegen und dem Unterhalt entsagen. Es gibt wichtigere und vor allem lustigeren Dinge im Leben.

Die Schönheiten des Lebens für den Mann liegen an ganz anderen Ufern. Männer, löst euch vom primitiven Konsum des Unterhalts.

Männer denkt daran:
„Übt Konsumverzicht und wendet euch den schöneren Dingen des Lebens zu.“