Tag Archiv: Kinder

Deutschrussin rettet Sohn aus Klauen des Jugendamt

Information vom Feindsender:
https://gegenzensur.rtde.world/inland/161335-deutschrussin-rettet-sohn-aus-klauen/

Wegen der BRD-Zensur als Vollzitat!

Deutschrussin rettet Sohn aus Klauen des Jugendamts: „Sie nehmen russischen Müttern die Kinder weg“

29 Jan. 2023 20:16 Uhr

Erfahrene Familienrechtsanwälte warnen seit vielen Jahren: Rund um die üppigen Gelder für die staatliche Obhut haben sich in Deutschland mafiöse Strukturen entwickelt. Korrupte und psychisch auffällige Jugendamtsmitarbeiter entziehen Müttern willkürlich und aus nichtigen Anlässen die Kinder. Eine Deutschrussin hat sich gegen den Kinderklau gewehrt.

Eine Deutschrussin hat sich gegen den von deutschen Jugendämtern betriebenen Kinderklau gewehrt, indem sie ihren Sohn, den ihr die Behörde zuvor gewaltsam weggenommen hatte, nach Russland „entführte“. Was auch immer das Jugendamt im niedersächsischen Braunschweig bei seiner unglaublichen Willkür geritten hat – die Videoaufnahmen aus dem Flughafen des Zielorts beweisen: Der 14-jährige Alexander ist glücklich mit seiner Mutter. Keine Spur von „Entfremdung“, die die behördlichen Kinderdiebe dem Familiengericht vorgegaukelt hatten. 

Es war eine „echte Geheimoperation im Stile eines Hollywood-Actionfilms“, berichtet die ebenso glückliche Mutter Nelly B., die sowohl einen deutschen als auch einen russischen Pass hat, nach der Landung am Freitag. Alexander, ein zierlicher Junge, lächelt dabei entspannt und versucht die Tage des Horrors in einem Heim der evangelischen Kirche in Braunschweig zu vergessen. Er schmust mit seiner Mutter und freut sich auf seine neue Heimat. 

Die Geschichte begann im Sommer 2022, als das Jugendamt am Wohnort der Familie den 14-jährigen Sascha (Koseform von Alexander) gewaltsam von zu Hause wegholte, während Nelly außer Haus war. Der Vorwand für die „Inobhutnahme“ (wie der Kinderklau auf Beamtendeutsch genannt wird) des Jungen war, dass er manchmal zu spät zur Schule kam und gelegentlich krank war. Nach der Inobhutnahme taten die Beamten alles, damit sich Mutter und Sohn entfremden: Nelly durfte Sascha mehrere Monate lang nicht sehen. Die Kontakte beschränkten sich auf seltene Telefonate. Die Erzieher im evangelischen Kinderheim wollten aus Sascha „den Russen austreiben“: Er durfte selbst mit russischsprachigen Kindern kein Russisch sprechen; bei den Telefonaten mit der Mutter war ein Aufseher dabei, der dafür sorgte, dass der Junge auch mit der Mutter nur Deutsch spricht.

Erst nach Monaten erlaubte das zuständige Familiengericht einen erneuten, allerdings stark eingeschränkten Umgang zwischen Mutter und Sohn. Auch am Tag der „Entführung“ hatte Nelly einen Termin, um ihren Sohn zu sehen. Sie holte ihn offiziell ab und fuhr heimlich zum Flughafen. Nelly hatte zuvor bei Gericht beantragt, den Teenager nach Hause holen zu dürfen, aber die Kinderschutzbehörde berichtete, dass sich das Kind von seiner Mutter entfremdet habe und nicht mit ihr kommunizieren wolle. Eine klare Lüge, wie Nelly sagt und wie die Videoaufnahmen vom Wochenende beweisen.

Nun fürchten Mutter und Sohn, dass die deutschen Behörden ihnen auch in Russland nachsetzen werden: Internationale Verträge verpflichten Russland zur Rückführung „entführter“ Kinder. Die einzige Hoffnung liegt darin, dass russische Behörden an den Fall nicht formal herangehen, sondern erkennen, dass ihre Kollegen in Deutschland aus offenbar russophoben Motiven eine glückliche Familie zerstören wollten, ganz ohne Rücksicht auf das Wohl des jungen Alexander.

Nelly B. ist zwar ethnisch Deutsch und hat neben dem russischen auch den deutschen Pass. In Deutschland jedoch, sagt sie, wurde sie stets als Russin wahrgenommen und behandelt. Keiner der Beamten habe sie je als gleichberechtigte Bürgerin angesehen. Russischen Müttern aber, erklärt die Deutschrussin, werden in Deutschland die Kinder gerne und oft weggenommen.

Ein Familienanwalt im Ruhestand, der mit dem Fall von Nelly B. vertraut ist, kommentiert die Zustände in deutschen Jugendämtern gegenüber RT DE unter der Bedingung der Anonymität:
„Jeder Fall der willkürlichen Inobhutnahme ist ein Fall zu viel. Er fügt den Kindern schlimmere Traumata zu, als der oft zum Anlass genommene Schlag auf den Popo. Meistens wollen die Jugendamtsmitarbeiter ihren Kumpanen in privatwirtschaftlich betriebenen Einrichtungen Kinder und damit verbundene üppige Finanzmittel zuschanzen. Es gibt aber auch eine andere Kategorie von Fällen: Gut ein Drittel der Mitarbeiter in Jugendämtern ist selbst kinderlos und hat keine intakte Familie. Diese Beamten leben in ihrem Beruf ihren Hass auf die klassische Familie aus. Gerichte folgen den Stellungnahmen der Jugendämter viel zu häufig kritiklos. Und russischsprachige Eltern und Kinder sind nach meinen Beobachtungen in der Tat überdurchschnittlich häufig Opfer mafiöser Strukturen der Jugendhilfe.“

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Der Unterschied zwischen Jungen und Mädchen

Detlef Bräunig bei Maischberger

Frau Maischberger weist, bevor sie sich an Detlef Bräunig wendet, darauf hin, dass durch Männer, die keinen Unterhalt zahlen wollen oder können, jährlich Kosten von 170 Millionen Euro entstehen. Das soll wohl ein Witz sein. In Milliarden, die übliche Größenordnung in der unsere Regierung mit Geld um sich wirft, sind das gerade mal 0,17.

0,17 Milliarden muss der Staat also für Unterhaltsvorschuss pro Jahr herausrücken (Von den hunderten Milliarden die er dem Volk vorher abgenommen hat).

Der Berliner Flughafen als Bauruine hat bis jetzt 5 Milliarden Euro gekostet. Das sind 5.000 Millionen Euro. Damit könnten die Unterhaltsvorschussleistungen fast 30 Jahre finanziert werden! Die „Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds-Programmplanungsdokumenten 2000-2006“ lässt sich der deutsche Staat 1,1 Milliarden Euro  Kosten. Das sind 1.100 Millionen Euro. Damit könnten die Unterhaltsvorschussleistungen 6,5 Jahre finanziert werden!

Hier der Filmbeitrag. Da vorher nur Wischiwaschi und
viel Persönliches lief, nur der Teil mit Detlef Bräunig.

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Genitalverstümmelung an Kindern

Original des Urteils als PDF

LANDGERICHT KÖLN – IM NAMEN DES VOLKES – URTEIL

Wa. 151 Ns 169/11

In der Strafsache

g e g e n Dr. K., geboren am….., wohnhaft: …….., ….
wegen Ärztesachen und Straftaten nach dem Heilpraktikergesetz

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Richters in Köln vom 21.09.2011 hat die 1. kleine Strafkammer des Landgerichts Köln in der Hauptverhandlung vom 07.05.2012, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Landgericht Beenken als Vorsitzender, Bernd Boettcher, Postdienst, Hans-Jürgen Neuenfeldt, Postbeamter als Schöffen, Staatsanwältin Müller als Beamtin der Staatsanwaltschaft, Justizbeschäftigte Kuhlemann als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 21.09.2011 wird verworfen.
Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. weiterlesen…»

Hundeohren und Jungenbeschneidung

Im Gegensatz zum Penis eines Kindes dürfen die Ohren eines Hundes nicht verstümmelt (beschnitten) werden.

Von mir aus kann sich jeder die Ohren abschneiden, oder Ringe durch die Nase ziehen lassen. Problematisch wird es wenn Jemand seinen Kindern die Ohren abschneiden will, weil sie danach noch genau so gut hören können, sich nie mehr die Ohren waschen müssen und das Ganze nach seinem Geschmack auch besser aussieht.

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Traumtöchter

Emma 1986 Heft Nr.2

Seite 56 Seite 57 Seite 58 Seite 59

 

Wenn wir wirklich wollen, daß es unsere Töchter einmal leichter haben, müssen wir es unseren Söhnen schwer machen. Auch wenn es weh tut. Sagt die Mutter zweier Töchter und eines Sohnes.

Was geschieht mit kleinen Mädchen?, fragen sich Feministinnen seit Jahren und haben für eine möglichst unterschiedlose Sozialisation von männlichen und weiblichen Kindern plädiert. Was geschieht aber eigentlich mit den kleinen Jungen? Viel zu wenig, meine ich. Selbst wenn wir aus unseren Töchtern Super-Amazonen machen, werden sie sich an diesen Söhnen – ihren „Brüdern“ – die Zähne ausbeißen und von ihnen nicht weniger Unterdrückung erfahren als wir von ihren Vätern. weiterlesen…»

Dummheit gepaart mit Ignoranz als Wesen der Justiz

Bei der Menge der Beteiligten, die nichts bemerkt haben, ist dies kein Einzelfall in der Justiz, sondern die Normalität. Damit dass nicht auffällt, werden ellenlange und unverständliche Urteilsbegründungen verfasst.

Der Fall:

Mutter mit alleinigem Sorgerecht für Tochter (geb.2001) und Sohn (geb.2005)

  • 04.11.2008
    AG: Beschluss: ABR und die Gesundheitsfürsorge für den Sohn wird der Mutter entzogen und auf das Jugendamt übertragen (Bestätigung der einstweilige Anordnung). Seit Dezember 2008 lebt der Sohn bei einer Pflegefamilie.
  • 06.05.2010
    OLG: Beschwerde gegen das Urteil des AG wird zurückgewiesen mit zusätzlicher Auflage die bereits begonnene Psychotherapie der Tochter nach Auflage des Jugendamtes fortzusetzen. Die eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Mutter wird bestätigt.
  • 13.07.2010
    BVerfG: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Auflage der Therapiefortsetzung im Beschluss des Oberlandesgerichts wir angenommen. Ansonsten wird die Beschwerde gegen die beiden Beschlüsse nicht angenommen.
  • 01.12.2010
    BVerfG: Gibt der Beschwerde statt. Die Mutter muss ihre (nicht vorhandene) Psychotherapie nicht fortsetzen. Die Begründung umfasst über 2000 Wörter in 20 Absätzen auf 5 Seiten! Die Psychotherapie der Tochter wird mit keinem Wort erwähnt! Das BVerfG hebt also einen Beschluss auf den es überhaupt nicht gibt.
    .
    – Beschlossen von den Richtern am Bundesverfassungsgericht:
    – Dr. Christine Hohmann-Dennhardt – Prof. Dr. Reinhard Gaier – Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Kein Mensch in der Justiz, weder Richter, Sachbearbeiter und Rechtsanwälte bemerken den Fehler, dass nicht die Frau in der Psychotherapie ist, sondern die Tochter.

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Der neue Mensch ist nicht mehr Sozi sondern Homo

Ein Beitrag aus dem Forum von 2007 von „Wache in der Nacht“

Ausgerechnet eine CDU-Familienministerin, eine siebenfache Mutter, hängt einer Ideologie an, die sich nicht mit dem Mensch als „Mängelwesen“ abfinden, sondern einen neuen Menschen schaffen will. Das ist für mich erschreckend und wirft die Frage auf, ob die Frau in einer christlichen Partei am richtigen Platz ist.

Bereits im real existierenden Sozialismus hatte man versucht, die Menschen den ideologischen Anforderungen anzupassen, den berüchtigten „neuen Menschen“ zu schaffen. Das Experiment ist bekannter Weise misslungen. Die Gesellschaft brach auch daran zusammen, das es nach 70 Jahren intensivster Umerziehungsmaßnahmen immer noch nicht gelungen war, diesen Menschentyp zu züchten.

Seit 1996 hat sich nun die EU dieses Themas, wie so vieler anderer „sozialistischer“ Denkmuster, angenommen und verpflichtet inzwischen alle Mitgliedstaaten dazu, sich dem „Gender Mainstreaming“ ohne wenn und aber zu unterwerfen. Mit Kabinettbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG festgelegten Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des „Gender Mainstreaming“ zu fördern. In Ausführung dieses Beschlusses wurde am 26.7.2000 in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Verpflichtung aller Ressorts festgelegt, diesen Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu beachten.

Kaum ein Mensch kann sich unter dem, von Frau von der Leyen voranzutreibenden „Gender Mainstreaming“, etwas vorstellen. weiterlesen…»

Trennungskind über Trennungskinder

Trennungskind34 berichtete am 13.6.2011 im Forum (Vollzitat mit freundlicher Genehmigung des Verfassers)

Ich habe vor Urzeiten hier mein Versprechen gegeben, meine Motivation offenzulegen, für mehr Männerrechte, respektive mehr Kinderrechte einzutreten.

Das soll hiermit nun geschehen, auf biographisches über meine Person kann ich dabei unmöglich verzichten (ich habe mir Mühe gegeben, mich kurz zu fassen). Dabei wird der Sinn meines Nicknamens auch deutlich:

  • 1968 Heirat Eltern.
  • 1975 Geburt Schwester.
  • 1977 meine Geburt.
  • 1985 Ehe so zerrüttet, dass
  • 1987 Trennung eintritt (keine Scheidung).

Vater muss Wohnung verlassen, nachdem uns die Tusse vom Jugendamt „‘überzeugt‘ hat, dass wir zu Mutti wollen.“ (Wir haben uns bewusst nicht festgelegt). weiterlesen…»