Männerknast

Männer in den Knast

 

Freispruch für Frauen

 

Wahrheit wird eingesperrt

Auto von Tussi wird beschädigt. Tussi sagt, das Auto da war es. Beifahrer von dem Auto sagt: Nein, war es nicht. Staatsanwalttussi knastet Beifahrer ein. 4 Wochen später sagt Lackgutachten: Tussi hat gelogen und Staatsanwalttussi ist eben eine Tussi. Zeuge wird wieder ausgeknastet.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/
justizposse-in-nuernberg-vier-wochen-haft-wegen-ehrlichkeit-1.518981

http://www.infranken.de/nachrichten/
topthema/Amtsgericht-Nuernberg-Kraus-Pabst-Lkw-Fahrer-aus-U-Haft-entlassen;art555,43031

Schuldspruch ohne Strafe

Bei Gutachterin Rossmanith kommt eine Gläubigkeit an die Unschuld der Frau hinzu. Als sie 2007 eine Frau, die in Graz am 28.07.05 ihre beiden Söhne (14 und 17) mit der Hacke erschlagen hatte, untersuchte, kam sie zum Schluss, dass die Frau „nicht zurechnungsfähig“ ist. Wie die beiden Gutachterinnen vor ihr auch. Doch die Geschworenen entschieden zwei Mal am LG Graz (21.12.05, 7.09.06) gegen die Gutachter auf „schuldfähig“: 15 Jahre Haft plus Einweisung. Beide Mal wurde der Spruch vom OGH overruled, weil es nicht geht, dass ein Urteil gegen den Willen der Gutachter läuft. Man delegierte das Verfahren ans LG Wien. Im dritten Anlauf untersuchte Rossmanith, Ergebnis abermals „nicht zurechnungsfähig“. In Wien folgte für die Grazer „Erlöserin“ ein „Schuldspruch ohne Strafe“ (1.02.07).

http://diegalerie.wordpress.com/2008/11/06/
reinhard-steinbauer-erklaert-fuenf-morde-das-leben-ist-eine-krankheit/

 

6 Jahre für Muttermörder

Das Schwurgericht Passau hat einen depressiven Mann wegen Totschlages an seiner Mutter zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die 2. Große Strafkammer sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der zur Tatzeit 39-Jährige am 22. November vergangenen Jahres seine 83 Jahre alte Mutter in Wegscheid erstickte. Die Richter erkannten aber anders als die Staatsanwaltschaft nicht auf Mord, wie das Landgericht am Abend mitteilte. Der unter Depressionen leidende Mann hatte sich nach der Tat mit einem Küchenmesser verletzt und zu seiner toten Mutter ins Bett gelegt. Sein Leben konnte von den Ärzten durch eine Notoperation gerettet werden.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/
bayern-lby/sohn-erstickt-mutter-gefaengnisstrafe-918111.html

 

Keine Strafe für Muttermörderin

Ohne Strafe hat das Landgericht einen Totschlagsprozess gegen eine 65-jährige Kinderbuchautorin am Dienstag beendet. Die Frau hatte ihre 89-jährige Mutter vor einem Jahr in der gemeinsamen Wohnung an der Johannstraße erstickt.
Im Prozess sagte sie dazu kein Wort. Doch das Gericht kam nach Zeugenanhörungen zum Ergebnis: Die Schuld der Frau am Tod der Mutter sei wohl als Fahrlässigkeit zu werten. Und da die 65-Jährige durch den Verlust der Mutter schon genug gestraft sei, verzichteten Richter und Staatsanwältin auf Bestrafung und stellten das Verfahren ein.

http://www.rp-online.de/duesseldorf/
duesseldorf-stadt/nachrichten/Mutter-erstickt-Richter-stellen-Verfahren-ein_aid_996820.html

Acht Jahre Haft für HIV-Infizierten

Er schlief ohne Kondom mit seinen Freundinnen und hatte Sex mit einer Minderjährigen: Ein HIV-infizierter Mann ist jetzt in Würzburg zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Würzburg – Der 41-Jährige wurde verurteilt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schülerin. Im dem Prozess am Landgericht Würzburg hatte der Mann gestanden, mit drei jungen Frauen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, ohne sie über seine HIV-Infektion zu informieren. „Der Angeklagte hat das innige Vertrauen seiner Opfer ohne Skrupel ausgenutzt“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Schmitt. Er gestand dem Kenianer jedoch zu: „Er ist geprägt von den Sitten seines Landes.“ Dies habe auch den Umgang mit Frauen beeinflusst.

Die Opfer – eine Hausfrau, eine Friseurin und die zur Tatzeit minderjährige Schülerin – hatten sich nicht mit dem Erreger der Immunschwächekrankheit Aids angesteckt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/
0,1518,637503,00.html

 

Zwei Jahre auf Bewährung für Nadja Benaissa

Nadja Benaissa muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht Darmstadt hat die No-Angels-Sängerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Darmstadt – Die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa ist zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Amtsgericht Darmstadt befand die Sängerin am Donnerstag der gefährlichen Körperverletzung für schuldig: Sie hatte trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex mit einem Mann. Richter Dennis Wacker sagte, dass Benaissa den von ihr angesteckten Mann „zu keinem Zeitpunkt über ihre HIV-Infektion aufgeklärt“ habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte dieses Strafmaß für Nadja Benaissa wegen Übertragung des HI-Virus auf einen Sexualpartner gefordert. Es sei bewiesen, dass die heute 28-Jährige im Jahr 2004 bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr ihren damaligen Freund mit dem Aidserreger angesteckt habe, obwohl sie von ihrer Infektion wusste. Die Anklage sah darin – wie jetzt das Gericht – vollendete gefährliche Körperverletzung.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/
0,1518,713865,00.html

 

Kindesentziehung – 18 Monate Haft für den Mann

Am Donnerstag wurde Axel Hüls zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Es ist grundsätzlich anzuerkennen, daß Axel Hüls vom Gericht im Rahmen des Möglichen fair behandelt wurde. Im Rahmen des Möglichen heißt hier: Ein Richter kann natürlich nicht gemäß Bibel rechtsprechen, sondern nur nach den Gesetzen der Bundesrepublik. So wurde die gemeinsame Flucht von Axel, Jonas, Benjamin, Miriam und Lisa Hüls als »Kindesentziehung« verurteilt, die Tatsache, daß der Vater hierzu Dokumente der Kinder an sich nehmen mußte, als »Einbruchsdiebstahl«.

Aber Richter Thomas Wolter hat sich gemüht, auch die geistlichen Beweggründe, die Hüls für sein Handeln vorgebracht hat, anzuhören, zu erörtern und zu gewichten. Die Zwangslage, in der er sich befunden hat — innerhalb des civilrechtlichen Rahmens hatte er keine Möglichkeit mehr, in angemessener Weise für seine Kinder zu sorgen — wurde bei der Bemessung des Strafmaßes eingerechnet, das jetzt immerhin ein Jahr weniger beträgt, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Der theoretisch mögliche Strafrahmen reichte von der Verhängung einer Bewährungsstrafe bis hin zu einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren.

Katja Hüls hatte als Nebenklägerin darauf gedrängt, daß ihr Mann nicht mit einer Bewährungsstrafe davonkomme. Den vorangegangenen penetranten Bemühungen von Frau Hüls und dem mit ihr verbündeten Pfarrer Heine, Axel Hüls zu pathologisieren, indem sie wiederholt Zweifel an seiner geistigen Gesundheit streuten, wurde vor Gericht eine Absage erteilt: Er mag eigenwillig sein, aber ein Psychopath, so hat der Gutachter festgestellt, ist er jedenfalls nicht.

http://www.geiernotizen.de/recht-und-unrecht

Kindesentziehung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung – 14 Monate Bewährung für die Frau

Eine Frau entführte ihren neunjährigen Sohn 2009 ins Ausland, eine „Verzweiflungstat“, sagt sie. Inzwischen lebt der Junge in Deutschland und hat regelmäßigen Umgang mit seiner Mutter. Doch vor Gericht geht der Streit ums Sorgerecht weiter – und der zweite Strafprozess gegen die Polin hat begonnen.

Am hellichten Tag wird ein neun Jahre alter Junge in ein Auto gezerrt. Das Kind schreit. Es ist seine eigene Mutter, die ihn auf offener Straße entführt, in ihr Heimatland nach Polen. Das war 2008. Jetzt steht sie in Düsseldorf vor Gericht – zum zweiten Mal.

Im März 2009, Monate nach der Entführung, einigten sich die geschiedenen Eltern des Jungen auf die Rückkehr nach Deutschland, er lebt heute wieder beim Vater und dessen zweiter Frau und sieht seine Mutter regelmäßig.

Das Amtsgericht in Düsseldorf hatte die Frau zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, in zweiter Instanz will sie nun ein milderes Urteil erreichen. Deshalb legte sie Berufung gegen die erste Entscheidung ein – und das tat dann auch die Staatsanwaltschaft. „Es bleibt grundsätzlich beim Geständnis“, sagte die zierliche, dunkelhaarige Angeklagte zu Prozessbeginn. Aber es sei auch eine „Verzweiflungstat“ gewesen.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/
mutter-vor-gericht-in-duesseldorf-polin-entfuehrte-eigenen-sohn-1.1254946

Drei Jahre und 6 Monate Haft für Hamburger Todesfahrer

Am 12. März 2011 raste Caesar S. in Folge eines epileptischen Anfalls auf einer großen Kreuzung über eine rote Ampel, sein Wagen schleuderte in eine Gruppe von Fußgängern und Radlern. Neben dem Ehepaar Mues starben der Sozialwissenschaftler Günter Amendt und die Künstlerin Angela Kurrer. Drei weitere Opfer erlitten Verletzungen. S. musste sich seit dem 26. März 2012 vor dem Hamburger Landgericht verantworten.

Nun wurde der Todesfahrer wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen für schuldig gesprochen. Die Richter entschieden sich zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und verurteilten den 40-Jährigen am Dienstag zu drei Jahren und sechs Monaten Haft. Außerdem wird S. für fünf Jahren der Führerschein abgenommen, „leider nicht für immer, wenn ich das mal in meinen eigenen Worten sagen darf“, sagte Richterin Woitas. Dazu fehle die juristische Grundlage. Strafschärfend käme für S. hinzu, dass durch seine Schuld vier Menschen ums Leben gekommen seien und viele verletzt wurden, sagte sie. „Ihre Tat berührte fast die Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes.“

Der Mann betrachtete sich als „nicht schuldig“!

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/
hamburger-todesfahrer-von-eppendorf-zu-dreieinhalb-jahren-verurteilt-a-837025.html

Frau verursacht Unfall mit 14 Toten – Bewährung!

Am 26. September 2010 fuhr Beatrice D. am Kreuz Berlin-Schönefeld zu schnell auf die Autobahn. Auf dem Beschleunigungsstreifen brach das Heck ihres Mercedes aus. Der Wagen fing an zu schlingern und prallte seitlich gegen den Reisebus. Busfahrer Grzegorz J. riss das Steuer nach links und rammte frontal einen Brückenpfeiler. Jetzt wurde das Urteil im Prozess um den schlimmsten Verkehrsunfall in der Geschichte Brandenburgs gefällt: Die Unfallfahrerin erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Bei dem Unfall starben 14 Menschen. 37 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Für den Staatsanwalt waren die Gutachten zweier Sachverständiger ausschlaggebend. Diese gingen von einem Fahrfehler und einem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch die Angeklagte aus. Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem „unbewusst fahrlässigen Verhalten” und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Freiheitsstrafe solle für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Frau gab an sich an den Vorfall nicht erinnern zu können.!

http://www.bild.de/news/inland/
verkehrsunfall/unfall-mit-14-toten-bewaehrung-24435720.bild.html

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