Das Phänomen von Addition und Subtraktion, zieht man auf einer Seite etwas ab und legt es auf der anderen Seite drauf entsteht verblüffendes. Hier am Beispiel des Unterhalts.
Gehen wir davon aus, das bei einem Paar das sich trennt jeder 1500,- Eur verdient und 2 Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Jedes Kind erhält vom Vater Unterhalt. Das Paar verdiente also zusammen 3000,- Eur
Wie sieht das jetzt nach Unterhalt aus?
Sie erhält Ihr Einkommen von 1500,- Eur zuzüglich 500,- Eur Unterhalt für beide Kinder. Es ergeben sich 2000,- Eur . Ihm verbleiben 1000,- Eur. Frage wieviel stehen Ihr für die Kinder zur Verfügung ? 500 oder 1000,-Eur
Beispiel:
Unterhalts- pflichtiger |
Unterhalts- bezieher |
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Einkommen | 1500 | 1500 | ||
Unterhalt Kind 1 | -262 | 262 | ||
Unterhalt Kind 2 | -262 | 262 | ||
Eink. ohne Kindergeld | 976 | 2024 | ||
Kindergeld Kind 1 | 0 | 164 | ||
Kindergeld Kind 2 | 0 | 164 | ||
Eink. mit Kindergeld | 976 | 2352 |
Es besteht also beim Unterhaltsbezieher ein Vorteil von 1376 Eur für 2 Kinder
Im Falle einer zweiten Ehe:
Zusammen lebend | ||||
Unterhalts- pflichtiger |
Unterhalts- bezieher |
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Einkommen aus Arbeit | 1500 | 1500 | ||
Unterhalt für Anja | -314 | |||
Kindergeld Lukas | 0 | 164 | ||
Kindergeld Sophia | 0 | 164 | ||
Eink. vor Trennung | 3014 |
Nach einer Trennung gibt es eine erhebliche Verschiebung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Einkommen wird von Leistung abgekoppelt.
Getrennt lebend | ||||
Unterhalts- pflichtiger |
Unterhalts- bezieher |
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Einkommen aus Arbeit | 1500 | 1500 | ||
Unterhalt Anja | -314 | |||
Unterhalt Lukas | -262 | 262 | ||
Unterhalt Sophia | -262 | 262 | ||
Kindergeld Lukas | 0 | 164 | ||
Kindergeld Sophia | 0 | 164 | ||
Eink. nach Trennung | 662 | 2352 |
Die Ungerechtfertigte Bereicherung wird in dem Moment deutlich indem ein neuer Lebenspartner eintritt. Eine weitere Abkopplung von Einkommen und Leistung findet statt. Im Beispiel hat der Lebensgefährte ein Einkommen aus Arbeit von 1500 Eur.
Neuer Partner des Unterhaltsempfängers | ||||
Unterhalts- pflichtiger |
Unterhalts- bezieher |
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Einkommen Lebensgefährte | 1500 | |||
Eink. nach Trennung | 662 | 3852 |
Gesamteinkünfte der „Neuen“ Familie: 3852 Eur. Es besteht auf der unterhaltsbeziehenden Seite bei einer Zweitpartnerschaft ein ungerechtfertigter Vorteil in Höhe von 838 Eur. Waren es vorher 3014 Eur, die die Familie zum Leben zur Verfügung hatte, sind es nun 3852 Eur. Eine Tatsache, die Frauen zur Trennung ermuntert.
Eine Trennung von Zweitfamilien seitens Unterhaltspflichtiger wird also staatlich gefördert und unterstützt! Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Es darf sich nach Trennung von Familien kein ungerechtfertigter Vorteil auf Seiten der Unterhaltsbezieher mehr ergeben. Der Unterhaltspflichtige fällt auf 662 Eur. Das bedeutet 3190 Eur Differenz!
Einkommensgegenüberstellung nach Unterhalt
1.Frau mit 1 Kind |
2.Frau mit 2 Kindern |
Partner 2.Frau |
3.Frau mit 2 Kindern |
Unterhalts- pflichtiger |
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Einkommen aus Arbeit | 1500 | 1500 | 1500 | 700 | 1500 | ||
Unterhalt für Anja | 314 | x | x | x | -314 | ||
Unterhalt für Lukas | x | 262 | x | x | -262 | ||
Unterhalt für Sophia | x | 262 | x | x | -262 | ||
Unterhalt für Jasmin | x | x | x | 214 | -214 | ||
Unterhalt für Alexander | x | x | x | 198 | x | ||
Kindergeld Anja | 164 | x | x | x | x | ||
Kindergeld Lukas | x | 164 | x | x | x | ||
Kindergeld Sophia | x | 164 | x | x | x | ||
Kindergeld Jasmin | x | x | x | 164 | x | ||
Kindergeld Alexander | x | x | x | 164 | x | ||
Einkommen aus Verteilung | 1978 | 2352 | 1500 | 1440 | 448 | ||
Familieneinkommen | 1978 | 3852 | 1888 | ||||
pro Kopf sind das | 989 | 963 | 472 |
Es ergibt sich das Unterhaltsverpflichtete durch das Phänomen von Addition und Subtraktion und durch ungerechtfertigte Bereicherung in Nachteil geraten. Besonders deutlich wird es in der Zeile Einkommen nach Unterhalt aber auch für die Familien ergibt sich ein enormer Nachteil der sich im pro Kopf Einkommen verdeutlicht. Ich fordere die Bundesregierung auf, Abhilfe zu schaffen und ein gerechteres Unterhaltssystem zu schaffen. Welches Unterhaltsverpflichtete nicht mehr an den Rand der Gesellschaft drängt und die Trennung von Familien nicht mehr wirtschaftlich fördert!
Unterhalt im Wandel der Zeit.
Waren zur Weimarer Republik und zu Zeiten des Nationalsozialismus, aus deren Zeiten unsere heutigen Unterhalsgesetze abgeleitet sind, Frauen geächtet, wenn Sie den Mann verließen, so befinden wir uns im 20. Jahrhundert heute, doch in einer wesentlich liberaleren Position. Die gesellschaftliche Entwicklung hat ihren Fortschritt gemacht, nur das Unterhaltsrecht hinkt hinterher. War es seinerzeit angedacht Vätern die wiederum Ihre Familien verließen soweit zu strafen, dass Sie gar nicht daran dachten, die Familie zu verlassen, so sieht auch dies heute anders aus. Egal wer heute die Trennung einleitet. Väter werden nach alter Sitte dafür bestraft. Was muß ein Vater heute wegen Unterhalt wie ein Verbrecher vor Gericht gestellt werden? Warum werden Väter an den Rand der Gesellschaft gedrängt? Was müßten Kinder darunter leiden, das Ihre Eltern sich wegen Unterhalt zerstreiten.
Das heutige Unterhaltsrechtssystem entspricht nicht mehr dem liberalen gesellschaftliche Status. Es diskriminiert Väter und stellt Sie an den Rand der Gesellschaft. Es ist unsozial und unmenschlich.
Alleine der Verlust für Väter Ihre Kinder nicht mehr bei sich zu haben, der Verlust der Familie. Wäre das nicht alles schon schlimm genug, zerrt man Sie vor Gericht und läßt Sie zur Notlage noch Anwalts und Gerichtskosten tragen. Diejenigen die sich damit auseinander setzen, werden mundtot gemacht oder mit unverständlichen nicht nachvollziehbaren Berechnungen konfrontiert.
Väter brauchen heute auch eine Chance für eine Zweit oder Drittbeziehung wollen Sie nicht den Rest Ihres Lebens im Kloster leben, und das, ohne das eine Wirtschaftler Vorteil für Unterhaltsbezieher nach Trennung durch die Gesetze winkt.