Dummheit gepaart mit Ignoranz als Wesen der Justiz

Bei der Menge der Beteiligten, die nichts bemerkt haben, ist dies kein Einzelfall in der Justiz, sondern die Normalität. Damit dass nicht auffällt, werden ellenlange und unverständliche Urteilsbegründungen verfasst.

Der Fall:

Mutter mit alleinigem Sorgerecht für Tochter (geb.2001) und Sohn (geb.2005)

  • 04.11.2008
    AG: Beschluss: ABR und die Gesundheitsfürsorge für den Sohn wird der Mutter entzogen und auf das Jugendamt übertragen (Bestätigung der einstweilige Anordnung). Seit Dezember 2008 lebt der Sohn bei einer Pflegefamilie.
  • 06.05.2010
    OLG: Beschwerde gegen das Urteil des AG wird zurückgewiesen mit zusätzlicher Auflage die bereits begonnene Psychotherapie der Tochter nach Auflage des Jugendamtes fortzusetzen. Die eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der Mutter wird bestätigt.
  • 13.07.2010
    BVerfG: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Auflage der Therapiefortsetzung im Beschluss des Oberlandesgerichts wir angenommen. Ansonsten wird die Beschwerde gegen die beiden Beschlüsse nicht angenommen.
  • 01.12.2010
    BVerfG: Gibt der Beschwerde statt. Die Mutter muss ihre (nicht vorhandene) Psychotherapie nicht fortsetzen. Die Begründung umfasst über 2000 Wörter in 20 Absätzen auf 5 Seiten! Die Psychotherapie der Tochter wird mit keinem Wort erwähnt! Das BVerfG hebt also einen Beschluss auf den es überhaupt nicht gibt.
    .
    – Beschlossen von den Richtern am Bundesverfassungsgericht:
    – Dr. Christine Hohmann-Dennhardt – Prof. Dr. Reinhard Gaier – Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Kein Mensch in der Justiz, weder Richter, Sachbearbeiter und Rechtsanwälte bemerken den Fehler, dass nicht die Frau in der Psychotherapie ist, sondern die Tochter.

* * *