Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wenn das der einzige Grund wäre....

Jens, Sunday, 01.12.2002, 22:28 (vor 8216 Tagen) @ Quixote

Als Antwort auf: Zieht ins saarland und wählt SPD ;-) von Quixote am 01. Dezember 2002 10:41:55:

Dieses rote Pack gehört auf den Scheiterhaufen, der nicht mit Holz, sondern den "letzten Hemden" betrieben werden sollte. Außerdem ist das Thema Wehrpflicht kein landespolitisches, sondern ein bundespolitisches Thema - was Interessiert also zu diesem Thema die Meinung der SPD-Saar?
Besser wäre es sowieso, wenn die Frauen auch einem Pflichtdienst unterliegen - das hat zumindest die CDU durchschimmern lassen und schon angesprochen. Aus zwei Gründen ist das Sinnvoll: 1.) Wehrpflich selbst halte ich für sinnvoll, 2.)Bindet man Frauen ebenfalls an die Pflicht, ist das der erste Schritt einer Einschränkung ihrer Recht - und daran sollten die Weiber sich langsam gewöhnen. Gleichberechtigung kann man inzwischen nur noch erreichen, wenn Previlegien der Frauen kürzt, denn so viele Bevorzugungen können unmöglich der ganzen Bevölkerung zuteil werden.

Und warum es sinnvoll ist NICHT SPD zu wählen, sollten dem letzten Idioten inzwischen aufgefallen sein.

Jens

Moin,
23. ordentlicher Landesparteitag der SPD Saar am 29./30. November 2002
Antrag Nr. Si 1
in der Fassung der Antragskommission
Betreff: Neue Wege in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Der Landesparteitag möge beschließen:
1.) Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht
Die Wehrpflicht bedeutet einen massiven Eingriff des Staates in die
Freiheitsrechte und die Freizügigkeit junger Menschen. Dies bedarf in einem
demokratischen Rechtstaat einer besonderen Rechtfertigung. Während des
Kalten Krieges wurde die Wehpflicht durch die Aufgabe der klassischen
Landesverteidigung legitimiert. Seit dem Zusammenbruch des Warschauer
Paktes und der damit verbundenen grundlegenden Änderung sowohl der
weltpolitischen Situation als auch der Sicherheitslage der Bundesrepublik ist
diese Funktion der Wehrpflicht mehr und mehr in den Hintergrund getreten,
so dass es unserer Auffassung nach keine ausreichende Grundlage für diese
Form der Freiheitsbeschränkung mehr gibt.
Schon 1995 meinte der ehemalige
Bundespräsident und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes
Roman Herzog:
"Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen
Bürgers , dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein
allgemeingültiges Prinzip sondern sie ist auch abhängig von der konkreten
Sicherheitslage.“
http://www.spd-saar.de/lapata2002/antrsi1_ak.pdf
Gruss Frank


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