Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gegenbeispiel

Imageberater, Saturday, 08.01.2011, 11:33 (vor 5046 Tagen) @ Flint

Wie würde das denn konkret im Gesetz geschrieben aussehen?
Verordnungen? Wie würde solch eine Verordnung konkret formuliert sein?

Also......

Im Grundgesetz gäbe es kein Geschlecht, in den Gesetzen ebenfalls nicht. Ganz einfach. Und so müssen sie natürlich auch ausgelegt werden, d.h. neutral und unvoreingenommen (es gibt genug geschlechtsneutral formulierte Gesetze, die jedoch aufgrund des herrschenden Zeitgeists geschlechterspezifisch ausgelegt werden, z.B. das Gewaltschutzgesetz).

Eine Verordnung kann nur aufgrund eines Gesetzes erlassen werden, sie wäre dann ebenfalls völlig neutral zu formulieren (und bitte mit generischem Maskulinum) und dürfte natürlich - wie auch die Gesetze - keine Privilegierung eines Geschlechts vorsehen (wie das z.B. der Fall ist in Sachen Mutterschutz, Frauenbeauftragte, ausgesetzte Wehrpflicht etc. pp.).

Es gibt vor den Augen des Gesetzgebers kein Geschlecht, nur Bürger mit absolut gleichen Rechten und Pflichten.

Was ist daran so kompliziert?

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