Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleiches Recht und gleiche Pflicht

Sven ⌂, Wolfsburg, Saturday, 08.01.2011, 13:25 (vor 5046 Tagen) @ Rainer

Das sehe ich nicht so. Du separierst nämlich Gesetze nach Feministenart.

Das hat mit Feministen nichts zu tun. Sämtliche geltenden Rechtssysteme sondieren Rechte nach Individuen, und bei dieser Prämisse konnten die Frauen aufgrund männlicher Vorrechte in Ehe und Erziehung nur als benachteiligt gelten. Traditionelles Recht jedoch orientierte sich entweder an der gesamten Familie als "Keimzelle der Gesellschaft" oder aber an der Gesellschaft im Ganzen, so dass mehr Rechte für ein Individuum durchaus akzeptabel waren, solange damit mehr Pflichten einhergingen und umgekehrt. Im Mittelwert wäre die Situation dann nämlich ausgeglichen, wobei ich mir kein Urteil darüber anmaßen möchte, inwieweit das für die Situation anno 1950-60 galt.

Es versteht sich von selbst, dass beide Auffassungen sich ausschließen. Dass die "Single-Kultur" neben einer gewissen Befreiung massive Probleme aufgeworfen hat, wurde hier auch schon öfters thematisiert.

Wehrpflicht, Feuerwehrabgabe, Unterhaltspflicht usw. blieben auf
männlicher Seite damals erhalten.

Das ist korrekt. Dies war möglich, weil die Menschenrechte den unterzeichnenden Staaten einerseits die konkrete politische Ausgestaltung nicht vorschreiben und andererseits qua Basis Römischen Rechts dem Grundsatz "lex specialis derogat legi generali" folgen. Deshalb war es "legitim", den Artikel 12a einzusetzen.

Bezüglich der Unterhaltspflicht kennt das BGB heute nur "Ehegatten". In der Praxis wird diese Pflicht, wie wir wissen, natürlich primär dem Mann angelastet, und das einerseits aus der Verdienstsituation und andererseits aufgrund von Art. 6 Absatz 4 GG. Die rechtliche Ausgestaltung wiederum ist dem unterzeichnenden Staat jedoch nicht vorgeschrieben.

Ganz anders sieht das jedoch mit dem Sorgerecht aus, da hier unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot bei Elternschaft gleiche Rechte eingeklagt werden können - weswegen Straßburg ja Deutschland regelmäßig aufgrund von Menschenrechtsverletzungen verurteilt.

Bezüglich der Feuerwehrabgabe habe ich leider keine Informationen.

Ehrlicher wäre es gewesen, alle geschlechtsspezifischen Gesetze zu
löschen.

Selbstverständlich. Da spielen jedoch monetäre Interessen mit, da der Staat dann seiner Familienfinanzierer sowie billiger Kräfte für Militär und Feuerwehr verlustig gegangen wäre - der selbe Grund, warum man sich bei der Wehrpflicht so lange gesträubt hat und beim Unterhalt bis in alle Ewigkeit wehren wird. Es werden überdies auch monetäre Gründe sein, sollte dereinst der Alleinerziehenden-Lifestyle ein Ende finden.

Die Aussetzung der Wehrpflicht hatte letztlich mit der Männerdiskriminierung ja auch nichts zu tun, wurde nicht einmal als diskussionswürdig erachtet. Was wiederum deutliche Worte über das Verständnis der Deutschen von ihren Männern abbildet.

Gruß,

Sven


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