Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleiches Recht und gleiche Pflicht

Sven ⌂, Wolfsburg, Saturday, 08.01.2011, 13:58 (vor 5046 Tagen) @ Rainer

Bespiele für Rechte, die keine Pflicht beinhalten wirst du sicher nennen
können.

Innerhalb einer Gesellschaft bzw. eines Staates wäre derlei widersinnig. Eine Gesellschaftsstruktur kann nur funktionieren, wenn das Erlangen von Rechten und Erbringen von Pflichten im Mittel ausgeglichen ist.

Die Menschenrechte schreiben jedoch keine Gesellschaftsstruktur vor (verneinen dies sogar explizit), sondern sie definieren das Mindestmaß dessen, was einem Menschen aufgrund seines Menschseins zusteht, auch bekannt als Menschenwürde. Die praktische Ausgestaltung innerhalb einer Gesellschaft mit entsprechenden Pflichten obliegt dem jeweiligen Staat.

Ob eine Gesellschaft, in der große Teile von Pflichten befreit und mit Rechten ("Ansprüchen") gesegnet sind, dauerhaft überhaupt funktionieren kann, ist freilich eine ganz andere Frage.

Beispiel:

Qua Menschenrechte haben beide Geschlechter bei Eheschließung und -trennung gleiche Rechte und Pflichten.
Umsetzung in deutsches Recht: geschlechtsneutrale Formulierung im BGB als Ehegatten
Rechtspraxis: Aus diversen Gründen nachwievor Primärverpflichtung des Mannes

Der Fehler ist folglich in Deutschland zu suchen.

Ausgestaltung
Wir sprechen über die praktische Umsetzung der "Gleichberechtigung".
Rechte werden gestrichen, Pflichten bleiben.

Das ist korrekt, aber keine Angelegenheit der Menschenrechte, sondern des Staates Deutschland. Deshalb schreiben wir hier in diesem Forum und kämpfen gegen eine vereinfachend als "Feminismus" genannte gesellschaftliche Fehlentwicklung.

Früher wurde dem Mann expliziet die Sorge für die Familie aufgebürdet.
Aus dieser Pflicht erwuchs das Recht über die Arbeitstätigkeit der Frau
entscheiden zu können. Geht man weiter zurück wurde der Mann sogar für
Straftaten seiner Frau bestraft.

Ist mir bekannt. Selbst die Benachteiligungen für die Frau wurden erst nach Fristverstreichung beseitigt, und zwar auf demselben Wege wie heute: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte -> Verfassungsgericht -> Legislative. Dass für den Abbau von Pflichten für Männer mehr Zeit geschunden wird, liegt auf der Hand, da ist für den Staat weitaus mehr Geld zu verlieren. Mit Gerechtigkeit hat das freilich nichts zu tun.

Gruß,

Sven


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