Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleiches Recht und gleiche Pflicht

Gismatis, Basel, Sunday, 09.01.2011, 05:08 (vor 5045 Tagen) @ Sven

c) Dass gemäß Ratifizierung der Menschenrechte dieser Rechtsunterschied
nivelliert werden MUSSTE.

Warum musste der Rechtsunterschied zulasten der Frauen nivelliert werden, nicht aber derjenige zulasten der Männer? Warum konnte man nicht einfach die Sonderrechte des Mannes mit Leges speciales im Grundgesetz verankern, wie man es umgekehrt in Bezug auf die Wahrpflicht tat?

Diese Konstellation
ist aber nur gültig bei der Betrachtung des Einzelnen samt seiner Rechte
im Rahmen einer unterschiedlich zu beziffernden Gemeinschaft.

Bitte forumliere diesen Satz nochmals allgemeinverständlich und vielleicht etwas ausführlicher. Ich habe den Verdacht, dass ich dem nicht zustimme.

--
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