Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleiches Recht und gleiche Pflicht

Rainer ⌂, Saturday, 08.01.2011, 13:39 (vor 5046 Tagen) @ Sven

Das hat mit Feministen nichts zu tun. Sämtliche geltenden Rechtssysteme
sondieren Rechte nach Individuen, und bei dieser Prämisse konnten die
Frauen aufgrund männlicher Vorrechte in Ehe und Erziehung nur als
benachteiligt gelten.

Bespiele für Rechte, die keine Pflicht beinhalten wirst du sicher nennen können.

Das ist korrekt. Dies war möglich, weil die Menschenrechte den
unterzeichnenden Staaten einerseits die konkrete politische Ausgestaltung

Wir sprechen über die praktische Umsetzung der "Gleichberechtigung". Rechte werden gestrichen, Pflichten bleiben.

Bezüglich der Unterhaltspflicht kennt das BGB heute nur "Ehegatten".

Früher wurde dem Mann expliziet die Sorge für die Familie aufgebürdet. Aus dieser Pflicht erwuchs das Recht über die Arbeitstätigkeit der Frau entscheiden zu können. Geht man weiter zurück wurde der Mann sogar für Straftaten seiner Frau bestraft.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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