Beispiel einer 4 köpfigen Familie – Vater arbeitet Vollzeit – Mutter kein eigenes Einkommen – 2 schulpflichtige Kinder. Einkommensverhältnis wie folgt: Vater verdient € 3400,00 brutto, Mutter ist Hausfrau und kümmert sich um die Kinder, Kindergeld beträgt € 368,00.
Da hier in erster Linie auf die Abgabenlast eingegangen werden soll, stellen wir diese Werte in den Vordergrund. Für das Bruttogehalt von € 3400,00 werden dem Familienvater folgende Beträge abgezogen:
- Lohnsteuer: € 332,00
- Soli € 0,00
- Kirchensteuer € 5,53
- Rentenversicherung € 338,30
- Arbeitslosenversicherung € 47,60
- Krankenversicherung € 268,60
- Pflegeversicherung € 33,15
Die Abzüge aus dem Beschäftigungsverhältnis des Vaters betragen zusammen € 1025,18, was zu einem Nettogehalt von € 2374,82 führt. Die Abgabenlast aus nichtselbstständiger Arbeit beträgt rund 30 % vom Bruttoeinkommen. Zuzüglich des Kindergeldes von € 368,00 hat die Familie ein Gesamteinkommen von € 2742,82 netto zur Verfügung.
Wirklich?
Abgabenlast 1: € 1025,18 30 % vom Bruttoeinkommen
Nun kommen wir zu den Steuern und Abgaben, die zum Leben notwendig und gesetzlich geregelt sind. Die Familie unterhält 2 PKW, beide sind bezahlt. Die Familie fährt pro Monat im Durchschnitt 1200 Kilometer. Daraus entstehen folgende Kosten der gesetzlich geregelten Steuern und Abgaben:
- MWST auf Kraftstoffe € 17,28
- Mineralölsteuer € 47,10
- KFZ Steuer € 25,00
- KFZ Versicherung € 200,00
- Versicherungssteuer € 30,00
Subtotal der Abgaben für Unterhaltung der PKW € 319,38
Die Steuern und Abgaben für das bewohnte Einfamilienhaus gliedern sich wie folgt:
- Grundsteuer A € 10,00
- Grundsteuer B € 25,00
- Gebäudeversicherung € 16,21
- Glasversicherung € 24,97 (inkl. Hausrat)
- Straßenreinigung € 4,03
- Winterdienst €
- MWST für Energie € 62,00
- Abfallentsorgung € 15,05
- Niederschlagswasser € 10,53
- Schmutzwasser € 25,90
- Privathaftpflicht € 8,01
Subtotal der Abgaben für Einfamilienhaus € 201,70
Für die Einkäufe der Güter und Dienstleistungen für das tägliche Leben entstehen folgende Steuern und Abgaben:
- GEZ Gebühr € 18,00
- Einkauf Lebensmittel € 77,34 (7% ist der Ansatz)
- Biersteuer € 1,88
- Schaumweinsteuer € 2,04
- Tabaksteuer € 49,50
- Zeitschriftensteuer € 3,73
- Kaffeesteuer € 4,78
- Branntweinsteuer € 6,25
- Kinosteuer € 1,60
- Kontoführung € 15,00
Subtotal der Abgaben für tägliche Einkäufe € 180,12
Abgabenlast 2: € 701,20 rund 20% vom Bruttoeinkommen
Es sei noch einmal der Deutlichkeit halber angemerkt werden, daß die o. g. Werte lediglich die Abgaben und Steuern sind, also dass noch nicht eine Ware oder Dienstleistung definitiv gekauft wurde!!!
Abgabenlast 1: € 1025,18 – 30% vom Bruttoeinkommen
Abgabenlast 2: € 701,20 – rund 20% vom Bruttoeinkommen
Gesamt: € 1726,38 rund 50 % vom Bruttoeinkommen
Leider sind die o. g. 50 % des Bruttoeinkommens der Familie noch nicht alles, was diese, und alle anderen Endverbraucher auch, an Steuer- und Abgabenlast zu tragen haben. Denn hinter jeder Ware oder Dienstleistung, die vom Endverbraucher eingekauft wird, steht ein Unternehmen. Egal, ob es sich um ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG handelt – ein Wirtschaftsunternehmen handelt nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, d.h. Überschuß für den Unternehmer, die Gesellschafter oder die Aktionäre zu generieren.
Folglich werden sämtliche Kosten, die das Unternehmen hat, in den Verkaufspreis des Produktes oder der Dienstleistung einkalkuliert. Im Klartext bedeutet dies, daß der Endverbraucher anteilsmäßig die Steuer- und Abgabenlast der Unternehmen vollumfänglich trägt!
Dazu gehören in erster Linie: (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!)
- Mieten und Pachten inkl. der MWST
- Versicherungen inkl. der MWST und der Versicherungssteuer
- Lohn- und Lohnnebenkosten (Sozialversicherungsbeiträge)
- Gewerbesteuer
- Grundsteuern und sonst. kommunale Abgaben
- KFZ Steuer des Fuhrparks
- Mineralölsteuer des Fuhrparks
- Körperschaftssteuer (juristische Personen)
- Ökosteuer
- Verpackungssteuer
- Einfuhrzölle
- Bankenabgabe!
- Beiträge zu Berufsverbänden
Bei dieser schon Vielzahl an Steuern und Abgaben, die Unternehmen zu leisten haben, läßt sich erahnen, daß die Steuer- und Abgabenbelastung des Endverbrauchers die 50% weit übersteigen wird.
Die indirekten, versteckten Steuern und Abgaben können sicherlich mit weiteren 20% des Bruttogehaltes angesetzt werden. So kommen wir bei diesem Beispiel auf folgende Zahlen:
Abgabenlast 1: € 1025,18 rund 30% vom Bruttoeinkommen
Abgabenlast 2: € 701,20 rund 20% vom Bruttoeinkommen
Abgabenlast 3: € 701,20 rund 20% vom Bruttoeinkommen
Gesamt: € 2427,58 rund 70 % vom Bruttoeinkommen
Dies bedeutet, daß als Nettogehalt, oder verfügbares Einkommen für die Familie ein Betrag von:
€ 972,42 + € 368,00 (Kindergeld) = € 1340,42
übrig bleibt.
Hiervon sind nun zu zahlen: Darlehen für das Haus, Benzin, Lebensmittel, Zeitschriften, Genußmittel, Energie, Kleidung, Schulsachen, Bücher, Ausflüge der Familie, Urlaubsrücklagen, Rücklagen für Reparaturen, Vereine, Geburtstage, Weihnachten, Rücklagen Altersvorsorge, usw. (Hier allerdings dann Nettopreise.)
Aber es ist doch immer wieder schön zu hören, wenn Politiker uns sagen, daß wir bei einer Steuer- und Abgabenquote von 70% den Gürtel noch ein wenig enger schnallen sollen.“